Städte und Gemeinden, die sich mit beispielhaften Projekten um die biologische Vielfalt bemühen, können sich bis zum 31.12.2017 beim Wettbewerb „Natur nah dran“ bewerben. Die Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro.
Auch im kommenden Jahr 2018 fördert das Umweltministerium wieder 10 Kommunen, die sich mit beispielhaften Projekten um die biologische Vielfalt bemühen. Entsprechende Vorhaben werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller appellierte an Städte und Gemeinden, bei ihrer Grünflächenplanung auch den Schutz der biologischen Vielfalt zu bedenken: „Kommunen können auch mit einfachen Maßnahmen auf artenarmen Flächen naturnahe Grünflächen schaffen und damit einen wertvollen Beitrag für die biologische Vielfalt leisten“, sagte Untersteller zum Start der dritten Ausschreibungsrunde des Förderwettbewerbs „Natur nah dran“.
Alle Kommunen, die bisher nicht zum Zuge gekommen seien oder sich nicht beworben hätten, erhielten wieder die Chance auf eine Projektförderung, erläuterte Untersteller. Nachdem die ersten beiden Ausschreibungsrunden mit über 100 qualifizierten Bewerbungen sehr erfolgreich gewesen seien, hoffe er erneut auf großes Interesse: „Die Bewerbungen im Rahmen der vergangenen Ausschreibungsrunden zeigen eindrucksvoll das kreative Potenzial der Kommunen zur Steigerung der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen. Wir werben daher auch für das kommende Jahr dafür, durch entsprechende Maßnahmenkonzepte für Tiere und Pflanzen in Siedlungsräumen neue oder bessere Lebensräume zu schaffen und auf Dauer zu erhalten. Das stärkt die Natur und erhöht zugleich die Lebensqualität der Menschen.“
Wettbewerb „Natur nah dran“
Mit der Durchführung des Wettbewerbs „Natur nah dran“ ist der Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) beauftragt.
Er wird in den nächsten Tagen allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Informationsmappe zusenden, die eine detaillierte Projektbroschüre, ein Bewerbungsformular sowie Hinweise auf weitere Informationsmaterialien enthält. Ergänzende Informationen oder Antworten auf Fragen können die Gemeinden direkt bei der NABU-Landesgeschäftsstelle erhalten.
Zur Teilnahme an dem Förderwettbewerb ist es erforderlich, das ausgefüllte Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen bis zum 31.12.2017 an den NABU Baden-Württemberg, Stichwort „Natur nah dran“, Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart oder per E-Mail an Naturnahdran@NABU-BW.de zu senden.
Die Auswahl der 10 Förderkommunen erfolgt über eine Jury, in der das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, der NABU und auch die kommunalen Landesverbände vertreten sind.
„Natur nah dran“ ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und wird auch vom Städtetag Baden-Württemberg und vom Gemeindetag Baden-Württemberg unterstützt.