Steuern

Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).

Auch in diesem Jahr verzichten die baden-württembergischen Finanzämter in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.

„Die baden-württembergischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden wahren“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Durch die steuerlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Vollstreckungen bei Unternehmen mit Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie schon seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf sämtliche Forderungen.“ Damit sind auch solche erfasst, die keinen Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen.

Während des Weihnachtsfriedens sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Das gilt lediglich dann nicht, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden muss. „Der Weihnachtsfrieden hat eine lange Tradition in Baden-Württemberg. In diesem Jahr ist es ganz besonders geboten, rund um die Festtage von belastenden Maßnahmen abzusehen“, so Sitzmann.

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