Beim achten Solarbranchentag Baden-Württemberg hat Umweltministerin Thekla Walker für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht auf allen Neubauten geworben. Die Sonnenenergie müsse wieder zur treibenden Kraft für Energiewende und Klimaschutz werden.
Umweltministerin Thekla Walker hat beim Solarbranchentag für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht auf allen Neubauten geworben. „Die Sonnenenergie muss wieder zur treibenden Kraft für Energiewende und Klimaschutz werden“, sagte Walker am 14. Oktober 2021 in Stuttgart.
Auf dem Solarbranchentag, der seit 2014 vom Solarcluster Baden-Württemberg und dem Umweltministerium veranstaltet wird, hob die Klimaschutzministerin die Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien, speziell von Photovoltaik(PV)- und Windanlagen, in Deutschland hervor.
Klimaziele erreichen und natürliche Lebensgrundlagen schützen
„Mit der Erweiterung der PV-Pflicht auf alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen im neuen Klimaschutzgesetz hat die Landesregierung ihre bundesweite Spitzenposition beim Klimaschutz weiter ausgebaut“, betonte Walker. „Ich hoffe, dass weitere Länder nachziehen werden und auch die neue Bundesregierung die PV-Pflicht im Koalitionsvertrag aufnehmen wird. Nur mit einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen können wir unsere Klimaziele erreichen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen.“
Auch Ralf Hofmann, Vorsitzender des Solar Cluster Baden-Württemberg e.V., erläuterte, warum die Photovoltaik die Technologie für klimafreundliche Energieversorgung sei. Er sagte bei der Veranstaltung in Stuttgart: „Wir können sofort deutlich mehr PV-Anlagen installieren – auf Dächern, Freiflächen und an Fassaden. Dafür braucht es bessere und verlässliche Rahmenbedingungen auf Landes- sowie insbesondere auf Bundesebene. Dann kann die Photovoltaik auch sektorenübergreifend im Zusammenspiel mit Elektromobilität und grünem Wasserstoff das Potenzial voll entfalten.“
PV-Pflicht im Land beginnt am 1. Januar 2022
Bereits vom 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die PV-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die in der vergangenen Woche vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie von 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird.
Details der Photovoltaik-Pflicht werden in einer das Gesetz ergänzenden Rechtsverordnung geregelt. Der Ministerrat hat die Verordnung vergangene Woche mit näheren Bestimmungen für die Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen beschlossen. Sie wird nun im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle um Regelungen für den Neubau von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen ergänzt.
Die Rechtsverordnungen werden zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft veröffentlicht.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Photovoltaik