Verbraucherschutzminister Peter Hauk rät zu Vorsicht vor gefälschten Online-Shops bei Angeboten zum Black Friday und Cyber Monday. Die Anfragen und Beschwerden zu sogenannten Fake-Shops sind deutlich angestiegen.
„Rund um Black Friday und Cyber Monday locken stationäre Händler und Onlinehändler wieder mit großangelegten Rabattaktionen. Wer überlegt und besonnen an die Schnäppchenjagd herangeht, kann ordentlich sparen und lässt zudem betrügerischen Onlineshops, sogenannten Fake-Shops, keine Chance“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk mit Blick auf den anstehenden Black Friday am Freitag, dem 26. November.
„Die Anfragen und Beschwerden zu Fake-Shops bei der Verbraucherzentrale sind seit 2019 deutlich angestiegen. Die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich im laufenden Jahr mit Problemen und Fragen zu Fake-Shops bei uns gemeldet haben, liegt jetzt schon wieder deutlich über der Gesamtzahl aus dem letzten Jahr“, erklärte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Verbraucher sollten sich vorab über die bisher verlangten Preise informieren und auch bei zeitlich begrenzten Aktionen vergleichen. „Hohe Preisnachlässe beziehen sich oft auf veraltete unverbindliche hohe Preise der Hersteller und fallen gegenüber aktuellen Preisen tatsächlich deutlich niedriger aus. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Augen auf und kühlen Kopf gilt auch bei blinkenden Preisen und Countdowns. Die sollen zum schnellen Kauf verleiten“, fügte sie hinzu.
Bei allzu günstigen Angeboten ist besondere Vorsicht geboten. „Gerade im Vorfeld des anstehenden Weihnachtsgeschäfts könnten Fake-Shops die Nachfrage nach Weihnachtsgeschenken ausnutzen. Täuschend echt aussehende betrügerische Online-Shops locken Verbraucherinnen und Verbraucher mit besonders attraktiven Schnäppchen in ihre Fallen. Nach Zahlung per Vorkasse kommt die bestellte Ware nie an oder weist eine deutlich schlechtere Qualität auf als versprochen“, betonte Hauk. Das Problem sei nach wie vor aktuell und werde sich angesichts des anstehenden Weihnachtsgeschäfts noch verstärken. „Bei Fake-Shops geht es vermeintlichen Onlinehändlern nicht nur darum, Geld zu kassieren. Sie wollen auch persönliche Daten und Zahlungsdaten sammeln. Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk. Auch auf großen Verkaufsplattformen solle man die Angebote genau prüfen. Oftmals würden vermeintliche Schnäppchen aus dem außereuropäischen Ausland versandt und eine Rückabwicklung bei Mängeln gestalte sich schwierig, zum Beispiel wegen zäher Verhandlungen mit dem Kundenservice oder Zollproblemen. Große Hoffnungen setze Hauk daher in den „Digital Services Act“ und den „Digital Markets Act“, zwei aktuelle Vorhaben der Kommission der Europäischen Union (EU) zur Regulierung großer Plattformen.
Prüfung des Impressums ist einfache Maßnahme
Es gibt Möglichkeiten, Fake-Shops zu erkennen bevor es zu spät und das Geld weg ist. „Eine einfache Maßnahme ist, das Impressum zu prüfen. Bei vielen schlecht gemachten Fake-Shops fehlt dieses komplett. Auch fehlende oder unvollständige Kontaktinformationen zum Verkäufer oder falsche Adress- und Handelsregisterangaben, die sich über eine Suchmaschine verifizieren lassen, sollten stutzig machen“, sagte Cornelia Tausch.
Schwieriger sei die Sache, wenn der Fake-Shop professioneller aufgezogen ist. „Wenn sich beispielsweise ein Gütesiegel auf der Seite befindet, sollten Verbraucher direkt auf der Seite des Siegelanbieters nachprüfen, ob die Firma tatsächlich als Zertifikatsinhaberin gelistet ist“, klärte Hauk auf. Ein fehlendes Gütesiegel sei aber kein Hinweis, dass es sich um einen unseriösen Shop handelt. „Ein weiteres Indiz können fehlende oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen sein. In solchen Fällen sollten Verbraucher hellhörig werden. Wem das Überprüfen von Internetshops zu aufwändig ist, kann sich auch an die Einzelhändler vor Ort wenden. Viele Geschäfte liefern ihre Produkte zu den Kunden nach Hause“, sagte der Minister abschließend.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz
Verbraucherportal Baden-Württemberg
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