Nach einer neuen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entfällt die so genannte Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten ab dem 6. August in allen baden-württembergischen Agenturbezirken für die Dauer von drei Jahren.
„Heute hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung veröffentlicht, nach der die so genannte Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten ab dem 6. August für die Dauer von drei Jahren in vielen Bezirken der Bundesagentur für Arbeit entfällt. Auch in allen baden-württembergischen Agenturbezirken wird die Vorrangprüfung für diese Dauer ausgesetzt. Wir begrüßen dieses wichtige und überfällige integrationspolitische Signal“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
„Die Aussetzung der Vorrangprüfung wurde von Baden-Württemberg seit langem gefordert. Durch die Prüfung wurde der rasche Einstieg von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bislang verhindert oder unnötig verzögert. Für die baden-württembergischen Betriebe fällt damit eine bürokratische Hürde, die mögliche Arbeitgeber bisher abgeschreckt hatte. Von der neuen Regelung werden ab jetzt sowohl die Geflüchteten als auch die Arbeitgeber profitieren“, so der Minister.