Baden-Württemberg ist eine der innovationsfähigsten Regionen in Europa. Im Rahmen der vierzehnten Auswahlrunde der Technologie-Förderung „Spitze auf dem Land!“ unterstützt das Land elf hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit rund vier Millionen Euro.
„Die Corona-Pandemie ist für die Wirtschaft in unserem Land eine große Herausforderung. Insbesondere auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum werden durch die Krise hart getroffen. Doch genau diese hoch innovativen Mittelständler sind so wichtig für die dezentrale Wirtschaftskraft Baden-Württembergs. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass in der vierzehnten Auswahlrunde unserer Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ elf hervorragende Unternehmen zum Zuge gekommen sind, die jetzt einen Schub für ihre weitere Entwicklung bekommen. Das Land setzt damit mit insgesamt rund vier Millionen Euro gezielt Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die Fördermittel stammten aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa, und ein großer Teil der ökonomischen Leistungen werden in Baden-Württemberg im Ländlichen Raum erbracht. Ziel der Landesregierung ist es, dass dies auch auf lange Sicht so bleibt“, betonte Minister Hauk.
„Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 104 Unternehmen profitiert. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute wirtschaftliche Lage Baden-Württembergs weiter auszubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten“, erklärte der Minister. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die in der vierzehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.
Die Unternehmen
- Krauss Maschinen GmbH in Auenwald, Rems-Murr-Kreis
- Maschinenbau Ehehalt GmbH in Eppingen, Landkreis Heilbronn
- Kraft GmbH in Kirchberg an der Jagst, Landkreis Schwäbisch Hall
- Armbruster GmbH in Steinach, Ortenaukreis
- BALEMA GmbH in Neuried, Ortenaukreis
- marine glazing Brombach + Gess GmbH & Co. KG in Sulz am Neckar, Landkreis Rottweil
- Beilharz GmbH & Co. KG in Vöhringen, Landkreis Rottweil
- Peter Lazic GmbH in Tuttlingen, Landkreis Tuttlingen
- BOA Business Solutions GmbH in Laupheim, Landkreis Biberach
- Laupheimer Kokosweberei GmbH & Co. KG in Laupheim, Landkreis Biberach
- GeHo Solartechnik GmbH in Mengen, Landkreis Sigmaringen
Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur im Land prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind zwei Auswahlrunden geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.