Die Strom- und Gasversorgung für Haushalte und Industriekunden im Land im Winter ist gewährleistet. Das teilte Umweltminister Franz Untersteller nach der Sitzung der Monitoring-Gruppe Energiewende mit. Mit Blick auf die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes fordert der Minister Nachbesserungen.
„In den kommenden Wintermonaten ist die Strom- und Gasversorgung für Haushalte und Industriekunden in Baden-Württemberg nach allem, was wir heute absehen können, sicher gewährleistet. Das ist eine gute Nachricht“, sagte der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller nach der turnusmäßigen und erstmals digital abgehaltenen Sitzung der Monitoring-Gruppe Energiewende.
Monitoring-Gruppe Energiewende berät erstmals digital
Er bedankte sich in diesem Zusammenhang auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energiebranche für deren zuverlässige Arbeit auch unter erschwerten Pandemiebedingungen: „Sie alle haben bisher dafür gesorgt, dass die Haushalte und Industriekunden im Land sicher mit Strom und Gas beliefert werden können.“
Mit den Sitzungsteilnehmern aus Wirtschaft, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, kommunalen Unternehmen, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Öko-Instituts verständigte sich der Minister darauf, dass das energiepolitische Dreieck „Klimaverträglichkeit – Versorgungssicherheit – Wirtschaftlichkeit“ weiter höchste Priorität habe. „Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Land müssen sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie sicher mit Energie versorgt werden und sich diese auch leisten können“, erklärten die Mitglieder der Gruppe unisono und fügten hinzu: „Die Energiewende darf die internationale Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, insbesondere der baden-württembergischen Industrie, nicht negativ beeinträchtigen.“ Energieminister Untersteller versicherte den Teilnehmern der Monitoring-Gruppe, sich in Berlin intensiv dafür einzusetzen, dass die Belange der baden-württembergischen Wirtschaft berücksichtigt werden.
Untersteller fordert Nachbesserungen bei EEG-Novelle
Mit Blick auf die aktuelle Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekräftigte Untersteller, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Land durchaus Verbesserungen bringe wie die Südquote bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen oder finanzielle Zuwendungen für Standortgemeinden. Gleichwohl kritisierte er: „In der Vorlage fehlen etliche wichtige Punkte, um die Energiewende und den Klimaschutz wirksam voranzubringen.“
Er nannte unter anderem fehlende Anreize für schwimmende Photovoltaikanlagen oder ein eigenes Förder- und Ausschreibungssegment für Agro-Photovoltaik, also ein innovatives Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die Photovoltaik-Stromerzeugung. Außerdem appellierte Untersteller an die Bundesregierung, die Ausbauziele für Photovoltaik hochzusetzen, die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen bis 750 Kilowatt aufzuheben und Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, unbürokratisch in der Stromproduktion und am Netz zu halten.
Vor allem für Baden-Württemberg seien höhere Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien und der Netzausbau von Norden nach Süden von zentraler Bedeutung, hob Untersteller hervor. „Der klimafreundliche Strom aus erneuerbaren Quellen muss bei uns im Süden verlässlich ankommen, damit wir die sinkenden Erzeugungskapazitäten im Land ausgleichen können, wenn unter anderem das Kernkraftwerk in Neckarwestheim Ende 2022 vom Netz geht.“