Das Innenministerium verbietet die rockerähnliche Gruppierung „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ einschließlich ihrer Teilorganisationen. Im Zuge eines vereinsrechtlichen Verbotsverfahren fanden Durchsuchungen in einem Clubheim sowie bei zwölf Funktionären und Mitgliedern statt.
„Zweck und Tätigkeit der ‚Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen‘ läuft den Strafgesetzen zuwider, von der Gruppierung gehen schwerwiegende Gefahren für Leib, Leben und Eigentum Einzelner aber auch für die Allgemeinheit aus. Deshalb haben wir den Verein samt seinen Teilorganisationen verboten und seine Auflösung angeordnet. In Baden-Württemberg dulden wir keine kriminellen Machenschaften und Straftaten von Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen. Bereits im März dieses Jahres sind wir konsequent gegen eine ähnliche Gruppierung im Raum Heidelberg eingeschritten. Ganz klar: Wir tolerieren keine kriminellen Aktivitäten von Rockern und auch nicht, dass Konflikte aus diesem Milieu bei uns mit Gewalt offen ausgetragen werden“, sagte Innenminister Thomas Strobl.
Durchsuchungen im Rahmen des Verbotsverfahrens
Im Zuge eines vereinsrechtlichen Verbotsverfahrens gegen die Rockergruppierung „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ fanden in den Morgenstunden des 14. Juli 2021 Durchsuchungen in einem Clubheim im Regierungsbezirk Tübingen sowie bei zwölf Funktionären und Mitgliedern in den Regierungsbezirken Tübingen, Freiburg und Stuttgart statt. Das Verbotsverfahren beruhte maßgeblich auf Ermittlungen des Polizeipräsidiums Ravensburg. Beteiligt waren zudem neben den Regierungspräsidien Tübingen, Freiburg und Stuttgart sowie dem Polizeipräsidium Ravensburg und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg auch das Polizeipräsidium Konstanz sowie das Polizeipräsidium Einsatz. Insgesamt waren rund 150 Beamtinnen und Beamte der Polizei im Einsatz.
Historie der rockerähnlichen Gruppierung
Bei dem „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ handelt es sich um eine im Jahr 2012 gegründete, vorwiegend in der Bodenseeregion aktive rockerähnliche Gruppierung. Der Hauptzweck der „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ liegt, wie es für solche Vereinigungen typisch ist, in der gewalttätigen Machtentfaltung und Selbstbehauptung innerhalb der Rockerszene sowie der Erwirtschaftung krimineller Gelder. Die eigenen Ziele werden regelmäßig mit Hilfe von Körperverletzungs- und Nötigungsdelikten deutlich gemacht und durchgesetzt.
In den letzten Jahren sind der „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ und seine Teilorganisationen „Black Warriors MC Chapter Überlingen“, „Black Warriors MC Chapter Nomads“ und „Black Army Germany“ mit einer erheblichen Anzahl von Straftaten in Erscheinung getreten, insbesondere mit einem schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln sowie einer schweren Brandstiftung. An all diesen Straftaten haben Führungsfunktionäre der Vereinigungen mitgewirkt. Einzelne Funktionäre und Mitglieder sind inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Mit dem jetzigen Vereinsverbot sollen nicht einzelne kriminelle Aktivitäten geahndet, sondern die Gruppierungen wegen ihrer generell und permanent gefährlichen Ziele auf Dauer ausgeschaltet werden.