Das Land, die Stadt Ellwangen und der Ostalbkreis haben einen Vertrag zum Weiterbetrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen unterschrieben. Damit wird das vorbildliche Engagement der Stadt fortgesetzt und der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen Rechnung getragen.
Oberbürgermeister Karl Hilsenbek, Landrat Klaus Pavel und Staatssekretär Julian Würtenberger haben einen Vertrag zum Weiterbetrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen unterschrieben.
Die Stadt Ellwangen, der Ostalbkreis und das Land Baden-Württemberg haben in intensiv geführten Gesprächen eine schriftliche Vereinbarung ausgehandelt. Dieser hat der Gemeinderat der Stadt Ellwangen in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 mit großer Mehrheit zugestimmt und damit den Weg zum Abschluss der Vereinbarung geebnet.
Vorbildliches Engagement der Stadt Ellwangen
„Mit dem Vertrag wird das vorbildliche Engagement der Stadt Ellwangen mit deren Bürgerinnen und Bürgern bei der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung, beginnend mit dem LEA-Betrieb im Frühjahr 2015, bis Ende 2022 fortgesetzt. Für die Stadt Ellwangen ist wichtig, dass künftig von einer Maximalbelegung der Einrichtung mit 700 Flüchtlingen (bisher 1.000 Flüchtlinge) ausgegangen wird und damit verbunden eine Reduzierung des LEA-Areals erfolgt. Auf dem dann freiwerdenden ehemaligen Kasernengelände kann so die Konversion mit dem Schwerpunkt ‚Schaffung von Wohnraum‘ fortgesetzt werden. Dankbar ist die Stadt Ellwangen dem Ostalbkreis, dass in Verbindung mit dem LEA-Vertrag die Einrichtung einer Gesundheitsakademie durch den Kreistag beschlossen und damit verbindlich zugesagt wurde“, sagte Oberbürgermeister Karl Hilsenbek bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.
„Wir haben gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gefunden, was ich sehr begrüße“, so Landrat Klaus Pavel. „Wie schon in der Vergangenheit wird sich der Ostalbkreis auch zukünftig aktiv in die Flüchtlingsarbeit einbringen und die Stadt Ellwangen und das Land unterstützen. Mein Dank geht an das Land Baden-Württemberg für die konstruktiven Verhandlungen, ich danke aber auch allen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit, die in den vergangenen Jahren vor Ort in den Kommunen und der LEA tätig waren, für ihr Engagement.“
Gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen
Staatssekretär Julian Würtenberger erklärte: „Die Vereinbarung, mit der der Weiterbetrieb der LEA Ellwangen zunächst sichergestellt ist, ist ein wichtiger Schritt, um der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung gerecht zu werden. Die Standortkonzeption des Landes für die Erstaufnahme von Asylbegehrenden sieht vor, dass in jedem Regierungsbezirk eine Erstaufnahmeeinrichtung dauerhaft betrieben wird. Für den Regierungsbezirk Stuttgart haben wir dazu die Stadt Ellwangen als Standort vorgesehen. Die Gespräche über den Weiterbetrieb der LEA Ellwangen waren nicht einfach und das Land Baden-Württemberg ist der Stadt Ellwangen in den Verhandlungen weit entgegengekommen, vor allem bei Laufzeit der Vereinbarung. Letztendlich konnten wir nun ein gutes und für alle Seiten tragfähiges Ergebnis erzielen. Das Land hat mit dem Ankunftszentrum und den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen in allen Landesteilen ein gutes und funktionierendes Modell für die Zukunft.“
„Ellwangen hat bei der Unterbringung von Flüchtlingen seit der Einrichtung der LEA im April 2015 hervorragende Arbeit geleistet. Viele Ellwangerinnen und Ellwanger haben sich mit großem ehrenamtlichem Engagement eingebracht, das wir nicht hoch genug schätzen können. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, damit ein möglichst konfliktfreier Betrieb in Ellwangen stattfindet, der zu keiner Überlastung der Ellwanger Bevölkerung führt“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.
Weiterbetrieb zunächst bis zum 31.12.2022
Die Vereinbarung sieht vor, dass die LEA Ellwangen zunächst bis zum 31.12.2022 weiterbetrieben wird. Eine Nutzung, die über diesen Zeitpunkt hinausgeht, kommt in Betracht, wenn sich Stadt, Landkreis und das Land hierauf einvernehmlich einigen. Im Regelbetrieb ist eine Unterbringung von bis zu 700 Personen vorgesehen. Der Ostalbkreis bleibt im Gegenzug weiterhin von der Zuweisung von Flüchtlingen in die vorläufige Unterbringung und die Stadt Ellwangen damit auch weiterhin von Zuweisungen in die Anschlussunterbringung freigestellt. Sofern die Flüchtlingszahlen weiter zurückgehen sollten, kann die LEA Ellwangen ab 2020 in den Stand-by-Betrieb versetzt werden. Für die Dauer des aktiven Betriebs wird das örtlich zuständige Polizeirevier lageorientiert personell verstärkt. Die Polizeiwache auf dem Gelände der LEA bleibt bestehen.