Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten in den Jahren 2021 bis 2025 rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Die Landesregierung verbessert damit die Grundfinanzierung und eröffnet Planungssicherheit der Hochschulen.
Nach zehn Monaten Verhandlungen haben sich das Land und die Hochschulen auf die Hochschulfinanzierung der kommenden fünf Jahre bis 2025 verständigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzministerin Edith Sitzmann sowie die Rektorinnen und Rektoren, Präsidenten und Dekane der 45 staatlichen Hochschulen und der fünf medizinischen Fakultäten haben die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet – wegen der Corona-Pandemie in einem außergewöhnlichen elektronischen Umlaufverfahren und ohne den üblichen Festakt.
Klares Bekenntnis des Landes zu seinen Hochschulen
„Die Vereinbarung ist ein klares Bekenntnis des Landes zu seinen Hochschulen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Videobotschaft. „Sie tragen wesentlich dazu bei, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen: den Klimawandel, die Transformation der Automobilindustrie und des Gesundheitswesens – oder ganz aktuell die Corona-Pandemie.“ Die Hochschulen seien gleichermaßen Wirtschaftsfaktor und Innovationstreiber. „Ihre Forschungs- und Ausbildungsleistungen bilden die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand im Land.“
„Mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung sichern und stärken wir das finanzielle Fundament unserer Hochschulen und damit für rund eine halbe Million Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und das wissenschaftsunterstützende Personal in der Verwaltung, den Bibliotheken und der Technik, die durch ihre Kreativität, ihren Einsatz und ihre Leistungsbereitschaft dafür sorgen, die Innovationskraft unseres Landes zu erhalten“, betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Die Vereinbarung sieht vor, dass die Hochschulen bis 2025 einen verlässlichen finanziellen Aufwuchs von durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr erhalten. Das ist ein wichtiger Vertrauensbeweis in unsere Hochschulen in unsicherer Zeit.“
Finanzministerin Edith Sitzmann sagte: „Die neue Vereinbarung schafft eine solide finanzielle Basis für unsere Hochschulen. Forschung und Lehre sind eine wichtige Grundlage für die hohe Innovationsfähigkeit und die Stärke unseres Landes. Darauf kommt es gerade jetzt ganz besonders an."
Verlässlicher Aufwuchs
Baden-Württemberg wird den öffentlichen Hochschulen in den kommenden fünf Jahren doppelt so viele zusätzliche Landesmittel pro Jahr zur Verfügung stellen wie in der aktuell laufenden Vereinbarung. Über alle Hochschularten hinweg entspricht dieser Betrag von rund 1,8 Milliarden Euro einem Aufwuchs der Grundfinanzierung um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr. Das ermöglicht den Hochschulen bessere Betreuungsrelationen für Studierende und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Wissens- und Technologietransfers oder neuer Forschungsprofile zu nutzen.
Ausbau abschließen, Grundfinanzierung stärken
Gemessen an den Studierendenzahlen ist das baden-württembergische Hochschulsystem in den letzten 15 Jahren um fast 40 Prozent gewachsen. Dieses hohe Niveau wird mittelfristig nahezu erhalten bleiben. Deshalb wird das Land auch bisher befristete Mittel in Höhe von rund 285 Millionen Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten in die Grundfinanzierung überführen. Mit der Überführung der Ausbaumittel in die Grundfinanzierung erhalten die Hochschulen wie im laufenden Vertrag erneut die Möglichkeit, unbefristete Stellen zu schaffen und damit bessere Beschäftigungsbedingungen anzubieten.
Vereinbarungen zu Klimaschutz und Chancengleichheit
Neben den Finanzzusagen enthält die Vereinbarung eine Reihe von Verabredungen, zu denen sich die Hochschulen und das Land verpflichtet haben: Zum grundsätzlichen Erhalt der Studienkapazitäten, Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, Stärkung der Verwaltungsstrukturen, Ausbau der Digitalisierung, Chancengleichheit, Inklusion und anderes mehr.
Besondere Bedeutung haben die Verabredungen zum Klimaschutz, da hier die Hochschulen gleichermaßen mit ihrer Forschungskompetenz Lösungen erarbeiten wie sie auch eine Vorbildfunktion für andere gesellschaftlichen Bereiche haben. Deshalb hat sich jede Hochschule verpflichtet, realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr zu entwickeln. Künftig werden die Hochschulen auch in die Erhebung der Klimaabgabe auf Flugreisen einbezogen.
Des Weiteren haben sich die Hochschulen verpflichtet, an der Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren mitzuwirken und entsprechend aufbereitete Daten bereitzustellen. Auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wollen die Hochschulen künftig ein besonderes Augenmerk legen.
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021 bis 2025 regelt die Finanzierung der 45 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (9 Universitäten, 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten, 6 Pädagogische Hochschulen, 5 Musikhochschulen und 3 Kunsthochschulen) sowie der fünf Medizinischen Fakultäten. Baden-Württemberg hat so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem.
Das Hochschulsystem Baden-Württemberg zählt rund 350.000 Studierende und 125.000 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und wissenschaftsunterstützendes Personal in der Verwaltung, den Bibliotheken oder der Technik.
Durch den massiven Aufwuchs der Studierendenzahlen in den letzten anderthalb Jahrzehnten ist die Hochschulfinanzierung erheblich unter Druck geraten. Die Studierendenzahlen sind in dieser Zeit weitaus stärker gewachsen als die zusätzlich bereitgestellten Mittel, so dass die Mittel, die pro Studierender und Studierendem zur Verfügung standen, relevant gesunken sind. Mit dem Vorgängervertrag und einem verlässlichen Aufwuchs der Grundfinanzierung konnte die Trendwende eingeleitet werden, der Abwärtstrend bei der Pro-Kopf-Finanzierung gestoppt und mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit geschaffen werden. Diese Entwicklung soll mit der neuen Vereinbarung fortgeführt werden.