Mit der Verabschiedung eines Änderungsentwurfes zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz durch das Kabinett am Dienstag hat die Landesregierung eines der ersten Gesetzgebungsverfahren gestartet.
„Wir beginnen zügig und verlässlich damit, den grün-schwarzen Koalitionsvertrag umzusetzen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wie vereinbart weiterzuentwickeln. Wir wollen dabei Anpassungen in Bereichen vornehmen, in denen sich in der Praxis punktuell Änderungsbedarf gezeigt hat. Angesichts hoher Schwarzwildbestände schaffen wir für die Jägerinnen und Jäger eine unbürokratische Möglichkeit, dass Wildschweine im März bei günstigen Schneelagen auch im Wald bejagt werden können“, sagte Forstminister Peter Hauk.
Angesichts lokal zum Teil sehr hoher Schwarzwildbestände mit entsprechenden Wildschadenssituationen müsse diese Möglichkeit den Jägerinnen und Jägern bereits für die Märzjagd 2017 zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, da die Kontrastverhältnisse eine besonders günstige Jagdsituation darstellen.
Mindestflächen für Fütterungskonzeptionen sollen reduziert werden
Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Verringerung der erforderlichen Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen bei Rehwild von 2.500 auf 1.500 Hektar vor. „Damit wollen wir es den Jägerinnen und Jägern ermöglichen, auf lokale Besonderheiten flexibel zu reagieren. Wenn beispielsweise durch starke touristische Nutzung Rehwild im Winter aufgeschreckt wird und dadurch mehr Energie verbraucht, soll es einfacher möglich sein, ein Fütterungskonzept zu erstellen“, betonte Hauk. Weitere Vereinbarungen im Bereich der Jagd würden in eine zweite Umsetzungsrunde Eingang finden. „Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird weiter evaluiert und an die Erfordernisse der jagdlichen Praxis angepasst“, kündigte Minister Hauk an.