Ministerialdirektor Julian Würtenberger hat Karl-Heinz Wolfsturm als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg verabschiedet. Wolfsturm habe seit seinem Antritt 2015 das neu geschaffene Amt, das erste seiner Art in Deutschland, mit Leben erfüllt, so Würtenberger. Ein Nachfolger im Amt wird zeitnah benannt.
„Mit Feingefühl, Objektivität und Empathie widmete sich Karl-Heinz Wolfsturm den vielen Einzelfällen. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge lagen ihm am Herz, alleinreisende Frauen, Flüchtlinge mit Behinderung“, sagte Ministerialdirektor Julian Würtenberger, der Amtschef des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Anlass war die Verabschiedung von Karl-Heinz Wolfsturm als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg.
Probleme in der Flüchtlingserstaufnahme frühzeitig erkennen
„Kaum hatte Karl-Heinz Wolfsturm im Jahre 2015 sein Amt als Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme angetreten, kam es zu den außerordentlichen Zugangszahlen in Europa. Karl-Heinz Wolfsturm hat das neu geschaffene Amt, das erste seiner Art in Deutschland, mit Leben erfüllt. Er analysierte Sachverhalte objektiv und unterbreitete pragmatische Vorschläge zur Verbesserung. Dabei ist es ihm gelungen, seine vielseitigen beruflichen Erfahrungen und Vernetzungen optimal einzusetzen“, so Würtenberger: „Er besuchte regelmäßig die Erstaufnahmen des Landes, um sich ein persönliches Bild zu verschaffen und mit den Menschen direkt in Kontakt zu treten. Er nahm Beschwerden und Anregungen auf; es ging ihm darum, Probleme in der Flüchtlingserstaufnahme frühzeitig zu erkennen und Lösungen anzubieten.“
Würtenberger betonte, dass Wolfsturm die Sorgen und Ängste der Bürger ernstnahm, das Gespräch bei Bürgerveranstaltungen suchte und sich bei Bürgerdialogen als Gesprächspartner einbrachte. Auch bei Fachveranstaltungen war er regelmäßig mit Redebeiträgen willkommen, um seine Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit zu teilen. Bei Anliegen aus der Nachbarschaft von Erstaufnahmeunterkünften vermittelte er zwischen den Parteien und erarbeitete mit allen Beteiligten pragmatische Lösungen.
„Bei seiner Tätigkeit als Ombudsmann wurde Karl-Heinz Wolfsturm tat-kräftig von den Ansprechpersonen bei den Regierungspräsidien unterstützt“, so Würtenberger.
Die Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme
Karl-Heinz Wolfsturm war seit August 2015 als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme im Land Baden-Württemberg tätig. Er wurde 1953 geboren. Er ist verheiratet, hat zwei erwachsene Töchter und lebt am Bodensee. Bis zu seinem Ruhestand im Februar 2014 hat er als Polizist in verschiedenen Bereichen gearbeitet, zuletzt als Leiter der Polizeidirektion Friedrichshafen.
Die Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme wird für zwei Jahre bestellt, so dass die Amtszeit von Karl-Heinz Wolfsturm zum 31. Juli 2017 endet. Ein Nachfolger im Amt wird zeitnah benannt.
Unterstützt wurde Wolfsturm in seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle mit zwei Mitarbeitern. Die Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme ist mit ihrer Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelt. Die Ombudsstelle ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für die Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern aus Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden sowie Nachbarn und Anliegern aus der Umgebung von Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
Die Ombudsperson ist neutral, unabhängig von Weisungen und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie handelt hierbei informell und koordinierend. Die Ombudsperson ist ausschließlich beratend tätig und hat weder eine behördliche Entscheidungskompetenz noch eine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden oder ehrenamtlichen Helfern.