Tiergesundheit

Unterstützung für Impfung gegen Blauzungenkrankheit

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Ein Rind wird gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. (Bild: © dpa)

Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse unterstützen die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auch im kommenden Jahr. Durch eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen können die Tiere wirksam gegen ein Seuchengeschehen mit seinen nachteiligen Auswirkungen auf die Tiergesundheit sowie den Handel geschützt werden.

„Die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit von Rindern, Schafen und Ziegen wird auch im nächsten Jahr dringend empfohlen,“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. In der Nordwestschweiz hat es seit September 2018 mehrere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gegeben, bei denen Schafe zum Teil schwer und zwei Rinder leicht erkrankt sind. Daneben wurden in diesem Jahr weitere Seuchenausbrüche in Frankreich und Italien festgestellt. „Das Risiko der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg ist somit weiterhin hoch. Durch eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit können die Tiere wirksam dagegen geschützt und ein Seuchengeschehen mit seinen nachteiligen Auswirkungen auf die Tiergesundheit sowie den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen verhindert werden“, betonte der Minister.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im nächsten Jahr im Land wieder möglich ist. „Der vorbeugende Schutz unserer Tiere ist mir dabei sehr wichtig. Da unsere heimischen Nutztiere sowohl durch das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8), als auch durch den Serotyp 4 (BTV-4) bedroht sind und sich bei den geimpften Tieren keine Kreuzimmunität entwickelt, sollten die Tiere gegen BTV-8 als auch gegen BTV-4 geimpft werden“, so Hauk.

Nachimpfung wichtig, um Impfschutz der Tiere beizubehalten

In diesem Jahr wurden etwa 240.000 Rinder, Schafe und Ziege gegen das BT-Virus geimpft. Damit der Impfschutz dieser Tiere fortbesteht, müssen sie innerhalb der von den Impfstoffherstellern angegebenen Frist nachgeimpft werden. Tiere, die in diesem Jahr erstmals geimpft werden, werden im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft.

„Die Impfung wird auch 2019 freiwillig sein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere im nächsten Jahr gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen, sollten daher in den kommenden Wochen die Art und Anzahl der zu impfenden Tiere sowie den Serotyp BTV-4 und/oder BTV-8, gegen den die Tiere geimpft werden sollen, der bestandsbetreuenden Tierarztpraxis mitteilen“, sagte Peter Hauk. Für die Anmeldung der Impfung bei der betreuenden Tierarztpraxis wurde ein Vordruck erstellt, der elektronisch abrufbar ist.

Nach Mitteilung der Impfstoffhersteller stehe ausreichend Impfstoff für die Impfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern gegen BTV-8 und BTV-4 im Jahr 2019 im Land zur Verfügung, sofern sich die Gesamtzahl der Impftiere gegenüber diesem Jahr nicht wesentlich erhöhe. „Wichtig ist daher die frühzeitige Impfanmeldung“, betonte Minister Hauk. Ein Kombinationsimpfstoff zur gemeinsamen Impfung gegen BTV-4 und 8 ist weiterhin nicht verfügbar. Innerhalb von sieben Tagen sind die Impfungen in der HIT-Datenbank einzutragen. Diese Eintragungen sind für die Abrechnung der Impfzuschüsse durch die Tierseuchenkasse sowie für Erleichterungen beim Verbringen empfänglicher Tiere aus einem Restriktionsgebiet erforderlich.

„Auch im nächsten Jahr wird es eine finanzielle Unterstützung bei der Impfung geben. Das Land gewährt pro Impfvorgang bei Rindern einen Zuschuss in Höhe von 0,50  Euro sowie bei Schafen und Ziegen in Höhe von 0,40 Euro“, so Hauk. Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg wird die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bei Rindern eine Beihilfe in Höhe von 0,50 Euro und bei Schafen in Höhe von 0,25 Euro pro Impfvorgang gewähren.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine durch Stechmücken (Gnitzen) übertragene und anzeigepflichtige Viruskrankheit der Rinder, Schafe und Ziegen. Sie äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Bei Schafen und Ziegen kann es auch zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Es besteht ein erhebliches Risiko, dass sich bei günstiger Wetterlage die Stechmücken (Gnitzen) stark vermehren und sowohl BTV-8 als auch BTV-4 aus den bisherigen Ausbruchsgebieten nach Süddeutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg eingeschleppt werden.

Sofern in Baden-Württemberg wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet werden muss, würde dies den Handel mit empfänglichen Tieren sowie den von diesen gewonnenen Erzeugnissen erheblich beeinträchtigen. Empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie gegen den entsprechenden Serotyp des Virus geimpft oder negativ getestet worden sind.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Impfbarometer 2018 (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Fachliche Informationen zur Blauzungenimpfung (PDF)

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