„Wir brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort Verantwortung für die Tier- und Pflanzenwelt übernehmen und damit helfen, die biologische Vielfalt für nachfolgende Generationen zu erhalten“, erklärte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller auf der landesweiten Tagung der Naturschutzbeauftragten in Stuttgart. Die rund 220 Naturschutzbeauftragten treffen sich alljährlich, um abseits des Alltags über naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Fragen zu diskutieren.
Untersteller skizzierte in seinem Grußwort die vielfältigen Herausforderungen, denen der Naturschutz gegenüberstehe - angefangen bei der Frage, wie die Tiere und Pflanzen vor der Bedrohung durch Schadstoffe und vor der zunehmenden Zerstörung ihrer Lebensräume durch Flächenversiegelung geschützt werden können, bis hin zur Entwicklung von Strategien gegen den Klimawandel und Konzepten zur Entwicklung der baden-württembergischen Großschutzgebiete, wie Nationalpark und Biosphärengebiete. Nach wie vor sei auch die Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinie Natura 2000 eine Aufgabe, der sich die Naturschutzverwaltung und die vielen im Naturschutz engagierten Bürgerinnen und Bürger stellen müssten.
Wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt
„Selten war die gesellschaftliche Wertschätzung für den Naturschutz größer als heute“, sagte Naturschutzminister Untersteller. „Deshalb ist es wichtig, gerade jetzt und auf allen Ebenen den Naturschutz gemeinsam voranzubringen. Er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der wir die Unterstützung aller gebrauchen können.“
Die Arbeit der unteren Naturschutzverwaltung, also der Stadt- und Landkreise, wäre sehr viel schwieriger, wenn die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten, ihnen nicht mit viel fachlicher Kompetenz beratend zur Seite stünden, so Untersteller weiter. Er hoffe, dass das auch für die Zukunft gelte.
Naturschutzbeauftragte
Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtliche Kenner von Natur und Landschaft, die in den Stadt- und Landkreisen jeweils auf fünf Jahre bestellt werden, um der unteren Naturschutzbehörde mit ihrem Rat zur Seite zu stehen. Sie beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Darüber hinaus erarbeiten sie Stellungnahmen zu den Fachplanungen anderer Verwaltungen und werden bei allen Vorhaben angehört, bei denen die Belange von Natur und Landschaft in den Stadt- und Landkreisen berührt sind.