Verbraucherschutzminister Peter Hauk betont anlässlich günstiger Black Friday- und Cyber-Monday-Angebote die Bedeutung ausführlicher Preisvergleiche. Obgleich der vermeintlich günstigen Angebotspreise können die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller unter den angegeben Preise liegen.
„Wer klare Vorstellungen davon hat, was er kaufen möchte und mit konkreten Absichten die Angebote rund um Aktionen wie Black Friday und Cyber Monday prüft, kann bei Rabattaktionen Geld sparen. Manches vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich jedoch als gar nicht so günstig, wenn man sich über die bisher verlangten Preise informiert und sie auch bei zeitlich begrenzten Aktionen miteinander vergleicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich bevorstehender Rabattaktionen im Zuge des Black Fridays. Wie schon in den Vorjahren locken Ende November viele stationäre und Online-Händler mit Schnäppchen und günstigen Angeboten.
„Die tatsächlichen Marktpreise der Angebote liegen oft bereits unter der angegebenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, so dass die scheinbar hohen Preisabschläge häufig niedriger ausfallen. Das angeblich so günstige Angebot ist dann gar nicht mehr so attraktiv und der tatsächliche Rabatt deutlich niedriger. Wer im Vorfeld bereits die Preise vergleicht, kann wesentlich besser beurteilen, welches Schnäppchen sich lohnt“, so Peter Hauk. „Wer überlegt und besonnen an die Schnäppchen herangeht, lässt sich weniger zu Spontankäufen verleiten, die allzu verlockend beworben und vielleicht auch gar nicht wirklich gebraucht werden“, betonte der Minister.
Vergleichen lohnt sich
Beim Vergleich der Black-Friday-Angebote können Preissuch-Maschinen im Internet helfen, die häufig auch die Versandkosten ausweisen. Da es die beste Suchmaschine nicht gibt, lohnt auch hier der Vergleich. Für Smartphones gibt es die dazugehörigen Apps, die nicht nur den günstigsten aktuellen Preis, sondern auch zusätzlich die Preisentwicklung in einem Diagramm anzeigen. Es kann sich lohnen, in Online-Shops die Preisentwicklung zu verfolgen, weil sich der Preis wie an der Tankstelle je nach Nachfrage anpassen kann. Aber nicht nur online können die Angebote attraktiv sein: „In den vergangenen Jahren haben sich auch stationäre Händler mit attraktiven Rabatten an den Aktionen beteiligt. Im Gespräch mit dem Händler sollte man nachhaken, ob es sich bei vermeintlichen Schnäppchen vielleicht um Auslaufmodelle handelt oder ob bereits verbesserte Nachfolgeprodukte im Angebot sind“, sagte Peter Hauk.
Den Kaufrausch der Verbraucher nutzen auch Fake-Shop-Betreiber für ihre kriminellen Geschäfte. Die täuschend echt aussehenden betrügerischen Online-Shops locken Verbraucher mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung oder Smartphones in ihre Fallen. Nach Zahlung per Vorkasse wartet der Verbraucher vergeblich auf die bestellte Ware, die entweder nie ankommt oder eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen besitzt. „Bei allzu günstigen Angeboten, auch auf Plattformen wie Amazon Marketplace, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. Ich freue mich, dass Baden-Württemberg vor Kurzem eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, die Fake-Shop-Betreibern das Handwerk legen soll“, betonte der Minister.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz
Verbraucherportal Baden-Württemberg
Verbraucherportal: Wie erkenne ich Fake-Shops?
Verbraucherportal: Verbraucher-Tipps für den Einkauf im Internet