Zusätzlich zum Pakt für Integration mit den Kommunen werden 2017 mit einem Programm zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration landesweit 153 Projekte mit über sechs Millionen Euro gefördert. Im Mittelpunkt steht die Förderung kommunaler Integrationsbeauftragter.
Zusätzlich zum Pakt für Integration mit den Kommunen stellt die Landesregierung in diesem Jahr über sechs Millionen Euro für weitere Integrationsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zur Verfügung. Laut Integrationsminister Manne Lucha werden 2017 mit dem Förderprogramm VwV-Integration landesweit 153 Projekte gefördert.
Im Mittelpunkt steht die Förderung kommunaler Integrationsbeauftragter. Sie sind zentrale Ansprechpartner rund um Integrations- und Flüchtlingsfragen und sorgen dafür, dass die verschiedenen Akteure vor Ort zueinander finden und Maßnahmen koordiniert und gebündelt ablaufen.
„Wir unterstützen die Integrationsarbeit dort, wo sie tagtäglich stattfindet – in unseren Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes. In den Kindergärten und Schulen, am Arbeitsplatz, in der Freizeit und in den Vereinen entsteht gesellschaftlicher Zusammenhalt. Der kommunalen Ebene kommt bei der Integration also eine ganz entscheidende Rolle zu, bei der wir sie weiterhin nach Kräften unterstützen“, so Lucha.
Zusammenarbeit von Integrationsbeauftragten und Integrationsmanagern
Zu den bisherigen Aufgaben der Integrationsbeauftragten kommt künftig die Zusammenarbeit mit den neuen rund 1.000 Integrationsmanagern hinzu, die im Zuge des Paktes für Integration mit den Kommunen in den Kreisen, Städten und Gemeinden eingesetzt werden. Deren Aufgabe ist die aufsuchende Sozialberatung und -begleitung von Flüchtlingen.
„Integrationsbeauftragte und Integrationsmanager sind für verschiedene Bereiche der Integrationsarbeit zuständig und werden eng zusammenarbeiten. Ich bin sicher, dass zwischen beiden Ebenen wichtige Synergieeffekte entstehen werden Deshalb war es mir sehr wichtig, dass wir auch in diesem Jahr viel Geld für die Integrationsbeauftragten in die Hand nehmen“, so Lucha. Der Minister wies darauf hin, dass seit Beginn des Programms VwV-Integration insgesamt 380 Stellen für kommunale Integrationsbeauftragte in gefördert wurden.
Die Förderrunde der VwV-Integration 2017
In der aktuellen Förderrunde 2017 verteilen sich die Mittel wie folgt auf die drei Förderbereiche der VwV-Integration:
- Für die Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen wurden 137 Projektanträge mit einem Volumen von gut 5,3 Millionen Euro bewilligt. Darunter sind 71 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge für bereits geförderte Integrationsbeauftragte.
- Für die Förderung der Elternbeteiligung wurden sechs Projektanträge mit einem Volumen von rund 200.00 Euro bewilligt.
- Im Bereich Teilhabe und Antidiskriminierung wurden zehn Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 480.000 Euro bewilligt.
Weitere Informationen
Das Land fördert die Integrationsarbeit in den Kommunen sowie Projekte freier Träger seit 2013 mit einem Förderprogramm, das in der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“, kurz VwV-Integration, geregelt ist. Das Programm besteht aus drei Förderbereichen: Stärkung kommunaler Strukturen, Elternbeteiligung sowie Teilhabe und Antidiskriminierung. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Stellen für kommunale Integrationsbeauftragte.
Bei den Förderentscheidungen wird das Ministerium von einer Jury beraten, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien, der kommunalen Landesverbände, der Wissenschaft, des Landesverbands kommunaler Migrantenvertretungen Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Soziales und Integration zusammensetzt.
Sozialministerium: Weitere Informationen zum Förderprogramm VwV-Integration