Die Tierschutzbeauftragte warnt vor dem Kauf von Hundewelpen aus dem Internet. Oft sind die Tiere jünger als erlaubt und wachsen in nicht tierschutzkonformen Verhältnissen auf. Infektionskrankheiten und Verhaltensstörungen sind die Folge. Mit dem Kauf zu junger Welpen werden kriminelle Strukturen unterstützt.
In den letzten Monaten hat die Anzahl der Haustiere in Deutschland deutlich zugenommen. Aus Tierheimen wurden sogar viele Problemtiere vermittelt und der Handel im Internet boomt wie nie zuvor. Auf der Straße fallen überdurchschnittlich viele neue Hundehalter mit Welpen und Junghunden auf. Die organisierte Kriminalität, die den Hundehandel in Europa bedient, hat wohl von der Corona-Krise am meisten profitiert. Das Verlangen nach einem haarigen Mitbewohner hat in Zeiten von Corona-bedingtem Homeoffice und Einsamkeit stark zugenommen. Bedient wird dieses Verlangen von den Angeboten im Internet. Der Welpenhandel über verschiedene Onlineplattformen ist bereits seit Jahren bekannt. Diese Anzeigen - meist von Händlern aus dem osteuropäischen Ausland - bieten Welpen zum Verkauf an, in der Regel ohne Adresse, sondern lediglich mit einer Telefonnummer oder gar nur einer E-Mail-Adresse. Die Tiere werden dann an der Haustür des Händlers oder auf einem öffentlichen Platz aus dem Kofferraum verkauft.
Besonders erschreckend sind neuerdings Anzeigen über Welpenverkäufe, bei denen der Welpe direkt an die Haustür des Käufers geliefert wird. Die Seiten im Internet vermitteln den Eindruck, als käme der kleine Labrador oder die kleine Bulldogge von einem verantwortungsvollen Züchter. Bilder von glücklichen Haltern mit ihren Hunden oder den süßen Welpen, die bereits einen Namen tragen, sind auf diesen Seiten zu finden. Einige Webseiten werben sogar mit einem „Corona-Rabatt“ von 20 Prozent auf den ohnehin schon sehr günstigen Preis. Auch diese Welpen werden zu jung angeboten, kommen meist aus dem osteuropäischen Ausland und können direkt auf der Webseite per E-Mail bestellt werden.
Einfuhr unter 15 Wochen alter Welpen illegal
Es ist tierseuchenrechtlich nicht erlaubt, einen Welpen unter 15 Wochen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland einzuführen. Die im Internet angebotenen Tiere sind jedoch erst zwischen acht und zehn Wochen alt, wenn überhaupt. Schon hier zeigt sich, dass es sich um eine kriminelle Einfuhr eines Welpen aus einer nicht tierschutzkonformen Zucht handelt. Welpenhändler, die in Deutschland aufgegriffen werden, haben meist sogar Tiere dabei, die weit unter acht Wochen alt sind. „Vermeiden Sie den Kauf von Welpen aus dem Internet. Anzeigen, die Welpen verschiedener Rassen in großer Zahl anbieten, die zudem zu jung sind, stammen nicht von seriösen Züchtern“, so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord.
Diese Tiere werden in der Regel zu jung von ihrer Mutter getrennt und wachsen in ihrem kurzen Leben in ihrer Hundefamilie meist in einem schmutzigen Zwinger oder dunklen Keller auf. Die Tiere leiden oft an Infektionskrankheiten, die mitunter auch auf den Menschen übertragbar sind. In ihrem späteren Leben sind zudem schwere Verhaltensstörungen, wie Angststörungen oder übersteigerte Aggressivität, durch die viel zu frühe Trennung von der Mutter zu beobachten. All diese negativen Aspekte des „Billigwelpen“-Handels sollten inzwischen dem Verbraucher bekannt sein. Trotzdem gibt es weiterhin zahlreiche Abnehmer für diese Welpen, die damit eine tierverachtende „Welpenproduktion“ in Bulgarien, Tschechien, Rumänien oder Ungarn unterstützen. Das Geschäft mit den Hunden ist nach Waffen- und Drogenhandel das lukrativste illegale Business, aber bis jetzt ohne schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.