In seiner letzten Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz Fragen zur Kostentragung bei in Tierheimen untergebrachten Tieren diskutiert. Die finanzielle Situation der Tierheime ist seit vielen Jahren sehr angespannt. Vor allem invasive Tierarten stellen eine Herausforderung dar.
„Wir werden das Gespräch mit den vor Ort zuständigen Städten, Gemeinden und Landkreisen suchen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der Tierheime durch eine ausreichende Kostenübernahme durch die Behörden zu verbessern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Nachgang zur Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz vom 23. Oktober 2017. Aufwändige Tierschutzfälle mit zahlreichen unterzubringenden Tieren würden darüber hinaus eine überregionale Koordination erfordern.
In seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Landesbeirat für Tierschutz Fragen zur Kostentragung bei in Tierheimen untergebrachten Tieren diskutiert. Bei Fundtieren sind die Städte- und Gemeinden nach dem Fundrecht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Bei aus Tierschutzgründen behördlich weggenommenen Tieren sind die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) zuständig.
Nach Informationen des Landestierschutzverbands ist die finanzielle Situation der Tierheime seit vielen Jahren sehr angespannt. Die von den Behörden für untergebrachte Tiere erstatteten Beträge seien bei Weitem nicht kostendeckend.
Invasive Tierarten als Herausforderung für Tierheime
Nach einer im Jahr 2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung sollen invasive Tier- und Pflanzenarten in Europa zurückgedrängt werden. Tiere solcher Arten dürfen nicht absichtlich in die EU eingeführt oder in der EU gehalten, gezüchtet oder befördert werden. Einzelne dieser Arten, wie zum Beispiel Schmuckschildkröten, werden auch als Heimtiere gehalten.
„Die Tierheime fordern zu Recht tierschutzgerechte Lösungen für abgegebene Tiere invasiver Arten. Die grundsätzlich zur Diskussion stehende Tötung dieser Tiere ist in vielen Fällen keine Option. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung geeignete Regelungen trifft, die eine Vermittlung solcher Tiere an geeignete Halter möglich machen. Wenn die weitere Vermehrung ausgeschlossen ist und die Tiere ausbruchsicher gehalten werden, ist dies die beste Lösung im Sinne des Tierschutzes“, sagte der Minister.
Der Landesbeirat für Tierschutz
Der Landesbeirat für Tierschutz hat die Aufgabe, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen zu beraten. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.