Am 23. Juni 2021 ist der 18. internationale Tag des öffentlichen Dienstes. In Baden-Württemberg leisten rund 600.000 Menschen im öffentlichen Dienst einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit. Leider wird ein Dank für diese wertvolle Arbeit immer seltener und die Übergriffe nehmen zu.
An diesem Mittwoch, 23. Juni 2021, ist der Internationale Tag des öffentlichen Dienstes. Dazu erklärt der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Mein Dank gilt – nicht nur, aber besonders – heute den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: für ihr Engagement und ihren Einsatz für unser aller Wohl. Sie verdienen höchsten Respekt. Umso mehr ärgert es mich, wenn den Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht nur die Anerkennung für ihr Engagement versagt wird, sondern sie sich zunehmend Anfeindungen und sogar Gewalt ausgesetzt sehen. Insbesondere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind inzwischen häufig mit Gewalt konfrontiert, ihre Autorität wird in Frage gestellt. Flaschenwürfe gegen Einsatzkräfte und eine mangelnde Zivilcourage unbeteiligter Zeugen sind leider keine Seltenheit mehr. In jeder Uniform steckt eine Tochter, ein Sohn, eine Mutter oder ein Vater, die unsere Gesellschaft mit ihrer Arbeit ein Stück sicherer machen möchten.“
Öffentlicher Dienst umfasst breites Arbeitsspektrum
Am 23. Juni 2021 jährt sich bereits zum 18. Mal der internationale Tag des öffentlichen Dienstes (United Nations Public Service Day). Dieser wurde im Jahr 2003 von denVereinten Nationen unter anderem zur Honorierung der Arbeit der Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, ins Leben gerufen. In Baden-Württemberg steht er für die Arbeit von rund 600.000 Menschen, die in ganz unterschiedlichen Bereichen im öffentlichen Dienst des Landes tätig sind. Sie sorgen rund um die Uhr für Sicherheit, helfen in Notfällen, betreuen Kinder, pflegen Kranke, erhalten und verbessern die Infrastruktur und schaffen die Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze und Wohlstand. Sie setzen sich jeden Tag dafür ein, dass unser Alltag funktioniert. Dabei wird ihnen insbesondere, aber nicht nur, in Zeiten der Pandemie viel abverlangt.
Übergriffe keine Seltenheit
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vergangene Jahr 2020 einen neuen Höchstwert an Straftaten aus, bei denen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalthandlungen wurden. Ebenso bewegen sich die Straftaten gegen Rettungskräfte und die Feuerwehr auf einem anhaltend besorgniserregenden Niveau. Aber auch andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, wie Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern, Bürgerämtern, Führerscheinstellen oder kommunale Mandatsträger sehen sich immer häufiger Beleidigungen oder Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen ausgesetzt.
„Gewalt, gleich welcher Form, gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist nicht hinnehmbar. Ein Angriff auf sie ist auch ein Angriff auf uns, auf unsere demokratischen Werte, auf das Fundament unserer Gemeinschaft. Wir werden dem entschlossen entgegentreten und den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Seite stehen. Zur Unterstützung von Beamtinnen und Beamten, die Opfer von Gewalthandlungen wurden, hat Baden-Württemberg beispielsweise eine Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen geschaffen, durch die in dieser Konstellation im Bund-Länder-Vergleich mit am umfassendsten der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Betroffenen Geltung verschafft wird“, betonte Minister Thomas Strobl.
Zentralstelle für Kommunale Kriminalität
Daneben ist das Land aber auch vorbeugend tätig. So bildet Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen der Arbeitsschwerpunkte der im vergangenen Jahr gegründeten GemeinsamenZentralstelle für Kommunale Kriminalprävention, dessen Geschäftsstelle im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen angesiedelt ist. Ressortübergreifend und gemeinsam mit anderen Akteuren, wie den Kommunalen Landesverbänden oder gewerkschaftlichen Dachverbänden, sollen hier unter anderem der Überblick über die Problemlage geschärft und neue Konzepte und Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst entwickelt werden.