Die Zahl der Eingaben bei der Härtefallkommission hat sich von 610 im Jahr 2016 auf 350 im Jahr 2017 reduziert. Dagegen hat die Zahl der unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Eingaben weiter zugenommen. Die Kommission bietet ausreisepflichtigen Ausländern die Möglichkeit, aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, die belegt werden müssen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat den Bericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2017 vorgelegt. Die Zahl der Eingaben hat sich von 610 im Jahr 2016 auf 350 im Jahr 2017 reduziert. Dagegen hat die Zahl der unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Eingaben weiter zugenommen.
Die Härtefallkommission hat im Jahr 2017 in zehn Sitzungen 520 Eingaben, welche zum Teil noch aus den Vorjahren stammten, entschieden und damit deutlich mehr Eingaben erledigt als im Vorjahr (451). Davon mussten allein 211 Eingaben als unzulässig abgelehnt werden. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um Eingaben von Ausländern, die zum Zeitpunkt der Eingabe noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, untergetaucht waren oder schon einmal eine erfolglose Eingabe an die Härtefallkommission gerichtet hatten.
Ferner waren 222 Eingaben wegen zu kurzen Aufenthalts und fehlender Integration offensichtlich unbegründet. Der Anteil der Einzelpersonen, die einen Härtefallantrag stellen, hat weiter zugenommen. Dieser bezieht sich überwiegend auf die Staaten Afrikas bzw. des Nahen Ostens. Auch der Anteil von Personen aus dem Kosovo ist weiterhin ansteigend, während der Anteil von Personen aus den übrigen Staaten des Balkans insgesamt zurückgegangen ist.
Die Härtefallkommission des Landes bietet ausreisepflichtigen Ausländern seit 2005 die Möglichkeit, aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, die belegt werden müssen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die Anträge in den ersten Jahren der Einrichtung der Härtefallkommission kamen überwiegend von Menschen, die sich bereits länger im Inland aufhielten und gut integriert waren.
Aufenthaltsperspektive für gut integrierte Zuwanderer
In Anträgen der letzten Jahre hingegen wird zwar meist der Wille zur Integration betont, aber im Hinblick auf nur kurze Aufenthaltszeiten von oft unter zwei Jahren können nicht einmal Ansätze zur Integration nachgewiesen werden. Oft beschränken sich die Gründe für den Antrag auf zielstaatsbezogene Gesichtspunkte, die bereits im Asylverfahren geprüft werden. Solche Eingaben sind nach ständiger Praxis der Härtefallkommissionen aller Bundesländer offensichtlich unbegründet.
Inzwischen wurden auch weitere Möglichkeiten geschaffen, um gut integrierten Ausländern nach langjährigem Aufenthalt trotz bestehender Ausreisepflicht ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Hierzu gehören die Ausbildungsduldung, die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen bei guter Integration oder nach Abschluss einer Ausbildung oder nach drei Jahren Arbeit als Fachkraft. Für die Prüfung, ob einem Ersuchen entsprochen werden kann, sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich. Unter anderem wird geprüft, ob Straftaten vorliegen und ob der Lebensunterhalt des Antragstellers gesichert ist. Wichtig ist vor allem, ob die Identität der Antragsteller geklärt ist, ob in der Vergangenheit über die Identität getäuscht wurde und ob der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung hinreichend nachgekommen wurde. Die Kriterien sollen kumulativ erfüllt sein, entscheidend ist dabei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände. So kam es, dass das Innenministerium bei 42 Ersuchen der Kommission um Aufenthaltsgewährungen in nur 26 Fällen dem Ersuchen nachgekommen ist. Das ist eine Quote von 62 Prozent.
Dr. Edgar Wais, der Gründungsvorsitzender der Kommission und beinahe 13 Jahre im Amt war, schied im März 2018 aus dem Amt aus. Sein Nachfolger, der Stuttgarter Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, Werner Wölfle, leitete am 9. Mai 2018 erstmals die konstituierende Sitzung der Härtefallkommission. Die Amtszeit der neuen Kommission beträgt zwei Jahre und sechs Monate.