Sicherheit

Strobl informiert Innenausschuss über Querdenker

Das beleuchtete Gebäude des Landtages von Baden-Württemberg in Stuttgart, im Vordergund das Bürger- und Medienzentrum

Innenminister Thomas Strobl will noch im November den Innenausschuss des Landtags über die Querdenker in Baden-Württemberg informieren.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl will noch im November den Innenausschuss des Landtags über die Querdenker in Baden-Württemberg informieren. Das kündigte Innenminister Thomas Strobl an und erklärt hierzu:

„Die Sicherheitsbehörden haben die Querdenker und die dazugehörenden Demonstrationen auf dem Schirm. Hier amalgamiert eine toxische Mischung aus Reichsbürgern, Selbstverwaltern, Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern, die die Demonstranten unterwandern und instrumentalisieren. Ich will deshalb gerne den Innenausschuss des Landtags über dieses Thema informieren.

Sowohl unter den Organisatoren der Querdenken-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie auch im näheren Umfeld der Initiative sind Personen tätig, die dem Verfassungsschutz als Extremisten bekannt sind. Es ist praktisch seit Beginn der Corona-Pandemie zu beobachten, dass insbesondere Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter versuchen, Einfluss auf das Demonstrationsgeschehen gegen die Corona-Beschränkungen zu gewinnen. Auch Anhänger unterschiedlicher Verschwörungsmythen – wie zum Beispiel QAnon – nehmen regelmäßig an diesen Demonstrationen teil. Sie sind es in der Hauptsache, die extremistische und verschwörungsideologische Inhalte mit der Kritik an den staatlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vermischen. Vor diesem Hintergrund analysiert auch der Verfassungsschutz die Entwicklung fortlaufend.

Ganz klar ist: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Gut unserer Verfassung, das wir mit rechtsstaatlichen Mitteln schützen. Demonstrieren ist ein fundamentales Grundrecht. Demonstrationen müssen freilich friedlich sein: Das Demonstrationsrecht ist kein Freibrief für Rechtsbruch, Straftaten oder gar Gewalt.“

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