Weinbausteillagen sind von Menschenhand geschaffene Kulturdenkmale und stehen symbolhaft für Nachhaltigkeit und Biodiversität. Das sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch anlässlich der Eröffnung des Steillagen-Weinbaukongresses in Baden-Baden/Neuweier.
„Umwelt, Natur und Klima müssen geschützt werden. Dazu gehört der Erhalt unserer Kulturlandschaften, allen voran dem Steillagenweinbau und den Mauerweinbergen. Denn sie sind von Menschenhand geschaffene Kulturdenkmale und haben durch ihre mediterranen Tier- und Pflanzengesellschaften eine herausragende ökologische Bedeutung“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch, anlässlich der Eröffnung des Steillagen-Weinbaukongresses der Akademie für Natur- und Umweltschutz in Baden-Baden/Neuweier (Landkreis Rastatt).
Weinbauterrassen in Bewirtschaftung halten
Für die Terrassenweinberge bedeute das, dass die Mauern intakt bleiben müssen. Deshalb sei es auch ein wichtiges Anliegen, die Weinbauterrassen in Bewirtschaftung zu halten. „Werden diese aufgegeben, setzt Verbuschung ein, die Mauern verfallen, Erosion droht und die spezifische Flora und Fauna verschwindet. Eine unvergleichliche Kulturlandschaft verändert sich nachhaltig. Das könne nicht das Szenario sein, das wir wollen“, betonte Gurr-Hirsch.
Initiative „Lebendiger Weinberg“
Hier setzt die Initiative „Lebendiger Weinberg“ der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg an, bei welcher eine positive Bilanz gezogen werden kann: Seit Beginn der Initiative vor neun Jahren wurden bereits über 210.000 Pflanzen von verschiedenen Weingütern und Genossenschaften in Baden und Württemberg in verschiedene Weinbaugebiete gepflanzt. Darunter Weinbergquitte und Dürkheimer Krachmandel sowie selten gewordene Wildpflanzen wie Natternkopf, Weinraute und Färberkamille. „Damit konnte ein konkreter Beitrag für die landschaftskulturelle sowie ökologische Aufwertung, zum regionalen Tourismus, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und somit auch zur breiten Umweltbildung geleistet werden“, so Akademieleiter Claus-Peter Hutter.
„Auf den Steillagen, insbesondere auf den Handarbeitslagen, lastet ein ganz besonders hoher Kostendruck. Sie sind für viele Winzerinnen und Winzer unrentabel geworden und es besteht die Gefahr, dass sie sukzessive aufgegeben werden“, betonte Staatssekretärin Gurr-Hirsch. Auch der Erhaltungsaufwand der Mauern stelle eine große Herausforderung dar.
Deshalb biete das Land ein Bündel von Fördermaßnahmen an, um die hohen Kosten zumindest abzufedern. Beispielsweise wird die Bewirtschaftung von Steillagen, die sich nur von Hand bewirtschaften lassen, ab 2018 mit einem jährlichen Zuschuss von 3.000 Euro pro Hektar unterstützt. In diesem Jahr wurden bereits 360 Hektar beantragt. Hierfür würde rund eine Million Euro ausgezahlt.
Bevölkerung aktiv miteinbeziehen
„Die Erhaltung des Steillagenweinbaus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ein Einzelner nicht stemmen kann“, sagte Gurr-Hirsch. Deshalb müsse die Bevölkerung aktiv mit einbezogen werden. Als wertvolles Instrument böten sich hier die sogenannten Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte an, bei denen sich mehrere Kommunen zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern überlegen, welche Maßnahmen für den Erhalt der Steillagen im Einklang mit der Natur und im Hinblick auf touristische Potenziale umgesetzt werden können. Auch solche Projekte werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt.
„Fördermaßnahmen, gleich welcher Art, reichen jedoch nicht aus, um den Steillagenweinbau nachhaltig abzusichern. Die Steillagen müssen aktiv vermarktet und deren Weine vernünftig vergütet werden. Gute Perspektiven zur Vermarktung der Steillagen in der Fläche lassen sich im Weintourismus finden. Er ist in Baden-Württemberg noch ausbaufähig“, betonte die Staatsekretärin.
Förderinstrumente des Landes
Zentrale Förderinstrumente des Landes für den Steillagenweinbau sind das Umstrukturierungsprogramm, über das Investitionen in Steillagen hangneigungsabhängig mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden, der FAKT-Bewirtschaftungszuschuss mit 900 Euro pro Hektar und Jahr und neu ab 2018 der schon genannte Bewirtschaftungszuschuss für Handarbeitslagen von 3.000 Euro pro Hektar und Jahr.
Mit dem neuen Zuschuss für Handarbeitslagen sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Darüber hinaus kann die Neuanlage, die Sanierung, Reparatur oder die Freistellung von naturschutzwichtigen Trockenmauern über Mittel der Landschaftspflegerichtlinie oder der Stiftung Naturschutzfonds gefördert werden. Mittels des Ökokontos können die Kosten der Trockenmauersanierung über den Verkauf von Ökopunkten refinanziert werden. Für den Erhalt des Wissens um den fachgerechten Mauerbau werden seit 2012 regelmäßige Schulungskurse angeboten, die vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz finanziell unterstützt werden. Außerdem fördert das Land derzeit noch versuchsweise den Einsatz von Spritzdrohnen in Steillagen im Rahmen eines EIP-Projektes (EIP = Europäische Innovations-Partnerschaft) mit dem Ziel, mit Hilfe von Drohnen teure Handarbeit einzusparen.
Die Initiative Lebendiger Weinberg der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg, der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg, den Verbänden der Prädikatsweingüter Württemberg und Baden (VDP), dem Badischen und dem Württembergischen Weinbauverband initiiert.