Das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmittel finanzierte Programm „Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung“ (APA) greift das Prinzip einer durch Sozial- und Beratungsmaßnahmen flankierten Ausbildung auf. Das Programm richtet sich vorrangig an Unter-25-Jährige, die eine normale Ausbildung voraussichtlich nicht erfolgreich absolvieren könnten.
In kleinerem Umfang können auch Personen bis 45 Jahre teilnehmen. Wegen ihrer besonderen Benachteiligung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sollen Alleinerziehende bevorzugt in das Modellprojekt aufgenommen werden. Das Förderprogramm mit einem Volumen von rund 1,6 Millionen Euro startet zunächst als Modellprojekt, für das sieben Förderanträge bewilligt worden sind.
„In der Pflege besteht vielerorts ein Fachkräftemangel. Auf der anderen Seite gibt es junge Menschen, die gerne einen Pflegeberuf ergreifen wollen, aber Unterstützung bei der entsprechenden Ausbildung brauchen. Mit unserem neuen Förderprogramm unterstützen wir die Interessentinnen und Interessenten mit einem bewährten Konzept dabei, eine Berufsausbildung in der Pflege aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
„Viele Einrichtungen, die auf der Suche nach Auszubildenden sind, zögern bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit erkennbar erhöhtem Förderbedarf. Als Lösung hierfür bietet sich die Ausbildungsassistenz an, die sich im Bereich der dualen Ausbildung bereits seit vielen Jahren gut bewährt hat“, sagte Minister Lucha.
Das Programm eröffnet Wege in eine weiterführende Ausbildung
Nach der abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf der Pflegehilfe oder der Alltagsbetreuung – letztere kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden – können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber hinaus mit der Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen. Das Programm eröffnet damit auch den Weg in eine weiterführende Ausbildung.
Das Programm beinhaltet eine Vorbereitungsphase, in der die Teilnehmenden sich einen Überblick über Pflege- und Betreuungsberufe verschaffen, ein Bewerbungstraining erhalten sowie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in einer Einrichtung unterstützt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können zudem sozialpädagogische und psychologische Hilfen in Anspruch nehmen. In einer zweiten Phase beginnt die Ausbildung. Während dieser Zeit stehen den Auszubildenden bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung weiterhin sozialpädagogische Ansprechpartner zur Seite. Falls erforderlich, können die Teilnehmenden auch Förderunterricht erhalten. Auch die ausbildenden Einrichtungen können auf eine auf den besonderen Personenkreis zugeschnittene Unterstützung zugreifen.
Alltagsbetreuer/in
Alltagsbetreuerinnen und Alltagsbetreuer sind in unterschiedlichen Einrichtungen tätig, insbesondere in Pflegeheimen und in der Tagesbetreuung für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Sie unterstützen Altenpflegefachkräfte, indem sie hilfebedürftige Menschen bei alltäglichen Dingen unterstützen. Zu den Tätigkeiten der Alltagsbetreuer zählen Beschäftigungsangebote wie gemeinsames Kochen, Spazierengehen, Vorlesen, Malen und Basteln, Begleitung zu Veranstaltungen, Bewegungsübungen und Unterstützung beim Anziehen, der Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Pflegehelfer/in
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sind ebenfalls in unterschiedlichen Einrichtungen tätig, etwa in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten oder in Krankenhäusern. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit mit hilfebedürftigen Menschen in nahezu allen anfallenden Arbeitsschritten. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Grundpflege der Seniorinnen und Senioren, deren Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Ausbildung dauert ein Jahr.
ESF-Förderung
Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht europaweit unter der Überschrift „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Unter dem Motto „Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 260 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.