Das Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt ist in Kraft getreten. Kernpunkte sind die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ und die zeitlich und räumlich befristete Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren im Anschluss an in Zusammenhang bebaute Ortsteile Bebauungspläne für Wohnungsbau aufzustellen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BauGB-Novelle) ist in Kraft getreten. Kernpunkte der BauGB-Novelle sind die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ und die zeitlich und räumlich befristete Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren im Anschluss an in Zusammenhang bebaute Ortsteile Bebauungspläne für Wohnungsbau aufzustellen (§ 13 b BauGB).
„Mit der BauGB-Novelle können Städte und Gemeinden schneller die Voraussetzungen für dringend benötigten Wohnungsbau schaffen und in innerstädtischen Lagen eine größere räumliche Nähe von wichtigen Bereichen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Kultur in angemessener Dichte zulassen“, betonte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Intensive Auseinandersetzungen bei der Frage der Umweltverträglichkeit
Im Vorfeld der Entscheidung hatte es auch in Baden-Württemberg intensive Auseinandersetzungen bei der Frage der Umweltverträglichkeit gegeben. Befürchtete Gesundheitsgefährdungen hinsichtlich einer Absenkung der Lärmschutzstandards und hinsichtlich einer Gefährdung von Natur- und Umwelt durch die Einführung des § 13 b BauGB haben sich letztendlich nicht durchsetzen können. Vor dem Hintergrund des dringend benötigten, vor allem bezahlbaren Wohnungsbaus und dem starken Bedürfnisses von Städten und Gemeinden nach planerischen Erleichterungen hat das Land nach Abwägung aller Belange die Neuregelungen mitgetragen.
„Wir sind sicher, dass die Städte und Gemeinden die neuen Planungsinstrumente zielgerichtet und verantwortungsvoll einsetzen werden“, so Hoffmeister-Kraut.