Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz hat sich mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des französischen Arbeitsministeriums in Paris getroffen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Frankreich am Oberrhein soll erleichtert und ausgebaut werden.
Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz traf sich am Dienstag, 3. März 2020, mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des französischen Arbeitsministeriums in Paris. Insbesondere die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Frankreich wurde bei den Gesprächen thematisiert. „Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein zeigt die starke deutsch-französische Freundschaft und ist ein gelebtes Beispiel für den europäischen Binnenmarkt. Wir möchten diese Chancen weiter nutzen und besonders in den Bereichen grenzüberschreitende Ausbildung und Dienstleistungserbringung künftig noch enger zusammenarbeiten“, betonte die Staatssekretärin.
Schütz hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den französischen Stellen und das beiderseitige Interesse an weiteren gemeinsamen Vorhaben hervor: „Die Unterzeichnung des Vertrags von Aachen im Jahr 2019 hat die deutsch-französische Freundschaft abermals bekräftigt. Gerade für uns in der Grenzregion ist der Vertrag ein Auftrag, um für unsere Unternehmen die Zusammenarbeit mit Partnern jenseits der Grenze weiter zu erleichtern. Ich setze mich auch weiterhin für einen möglichst unkomplizierten Austausch zwischen Baden-Württemberg und Frankreich ein. Baden-württembergische und französische Unternehmen sehen auf beiden Seiten des Rheins wirtschaftliche Chancen.“
Vertrag von Aachen 2019
Am 22. Januar 2019 wurde der Vertrag von Aachen unterzeichnet, der den Elysee-Vertrag über die deutsch-französische Freundschaft von 1963 fortschreibt. Der Vertrag von Aachen unterstreicht die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich.
Der „Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, der im Rahmen des Vertrags von Aachen initiiert wurde und sich am 22. Januar 2020 auf dem Hambacher Schloss (Rheinland-Pfalz) konstituiert hat, bündelt alle Kräfte, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Auch Baden-Württemberg ist in diesem Gremium vertreten und engagiert sich dort unter anderem für Verfahrenserleichterungen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung.
Anliegen des Landes direkt an Berlin und Paris adressieren
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist in mehreren Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vertreten, so beispielsweise in der Oberrheinkonferenz. Der neu konstituierte Ausschuss im Rahmen des Vertrags von Aachen bietet für das Wirtschaftsministerium die Chance, seine Anliegen direkt gegenüber den zuständigen Stellen in Berlin und Paris zu adressieren.
Frankreich ist ein wichtiger Wirtschaftspartner von Baden-Württemberg. Von Januar bis November 2019 wurden Waren im Wert von 15 Milliarden Euro nach Frankreich exportiert. Damit lag Frankreich auf Rang drei der Exportländer. Importiert aus Frankreich wurden im selben Zeitraum Waren im Wert von 11,2 Milliarden Euro. Unter den Importländern nimmt Frankreich damit den sechsten Platz ein (Quelle: vorläufige Zahlen des Statistischen Landesamtes BW). Wichtigste Exportgüter sind Maschinen sowie Kraftwagen- und Kraftwagenteile. Wichtigste Importgüter sind ebenso Kraftwagen- und Kraftwagenteile sowie Maschinen.