Durch die Einbringung entsprechender Anträge in den Bundesratsausschuss Verbraucherschutz erhöht sich der Druck auf die Bundesregierung, den Verbrauchern im Fall der Insolvenz ihres Pauschalreiseveranstalters einen angemessenen Schutz zu gewähren.
„Mit den im Bundesratsausschuss Verbraucherschutz auf Betreiben Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs beschlossenen Anträgen erhöht sich nochmals der Druck auf die Bundesregierung, den Verbrauchern im Fall der Insolvenz ihres Pauschalreiseveranstalters einen angemessenen Schutz zu gewähren. Endlich kommt Bewegung in die Thematik“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Einbringung der Anträge in den Bundesratsausschuss. „2019 konnte nach der Insolvenz eines großen Pauschalreiseanbieters die auf 110 Millionen Euro beschränkte Absicherung nicht die kompletten von den Verbrauchern bereits geleisteten Zahlungen ausgleichen. Viele blieben zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzen. Nachdem das Thema bereits 2016 im Bundesrat behandelt und wichtige Anregungen seinerzeit nicht von der Bundesregierung aufgegriffen worden waren, stand es nun zurecht und aus gegebenem Anlass erneut auf der Tagesordnung“, sagte Peter Hauk.
„Schon 2016 haben wir uns bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie im Bundesratsverfahren für einen wirksamen Insolvenzschutz stark gemacht. Wir freuen uns daher, dass mit Hamburg und Bremen weitere Länder unser Anliegen aufgegriffen haben und begrüßen grundsätzlich dieses Engagement“, betonte der Minister. Allerdings sei ein stärkerer Fokus auf die Hintergründe der EU-Pauschalreiserichtlinie und den Bundesratsbeschluss aus 2016 notwendig. Daher hätte am 19. Februar 2020 das baden-württembergische gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium zwei Anträge im Bundesratsausschuss Verbraucherschutz eingebracht, die dort angenommen wurden.
Prüfung einer flexiblen Höchstgrenze zur Insolvenzabsicherung
„Mit den Anträgen verfolgen wir unser Ziel von 2016 weiter. So soll die Bundesregierung endlich prüfen, wie eine flexible Höchstgrenze zur Insolvenzabsicherung eingeführt werden kann, beispielsweise in Abhängigkeit von dem jeweils abzusichernden Gesamtvolumen. Außerdem soll sie als Alternative die Umstellung der Insolvenzsicherung auf eine Fondslösung prüfen, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz einzahlen sollte“, erklärte der Minister.
„Insbesondere die bisher starre Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro hat eindrücklich vor Augen geführt, dass hier Veränderungen notwendig sind. Deshalb bedarf es einer flexiblen Grenze“, forderte Hauk. Auch die Fondslösung stelle eine sinnvolle Überlegung dar, sie solle sich jedoch nur an dem Umsatz der Pauschalreiseveranstalter orientieren – nicht an der Kundenzahl, die die ursprüngliche Entschließung noch ins Spiel gebracht und die der zweite Antrag mit Blick auf die Erwägungsgründe der EU-Pauschalreiserichtlinie gestrichen hatte.
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