Mit der Algorithmen-Kampagne #seiunberechenbar informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz darüber, welchen Einfluss Algorithmen im Alltag haben. Auch bei der Nutzung des Auskunftsrechts, etwa wenn eigene Bonität vor einem Vertragsabschluss im Internet überprüft wurde, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Hinweise beachten.
„Vor vielen Vertragsabschlüssen im Internet geht eine Anfrage des Anbieters an eine Auskunftei, wie etwa die Schufa, um die Bonität des Verbrauchers zu überprüfen. Das geltende Datenschutzrecht gibt für solche Anfragen einen bestimmten Rahmen vor. Vielen Verbrauchern ist jedoch nicht bekannt, was die Auskunfteien über sie gespeichert haben“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Um das Bewusstsein der Verbraucher über den Umgang mit ihren Daten zu schärfen, sollten sie ihr Recht auf Auskunft nutzen.
„Verbraucher dürfen sich bei Auskunfteien informieren, welche personenbezogenen Daten diese über sie gespeichert haben. Diese Auskunft ist einmal pro Kalenderjahr kostenlos“, informierte Hauk. Verbraucher müssten allerdings darauf achten, dass sie die kostenlose Auskunft verlangen, da Auskunfteien daneben oft auch kostenpflichtige Leistungen anböten. „Um die Auskunft anzufordern, können Verbraucher zum Beispiel den Musterbrief der von der Landesregierung geförderten Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen.
Welche Daten werden für eine Auskunft wirklich benötigt?
Bei ihrer Anfrage an die Auskunfteien sollten sie jedoch nur die tatsächlich notwendigen Daten von sich selbst preisgegeben. So sollte die Auskunft beispielweise ohne Personalausweiskopie angefordert werden. Ist eine Kopie dennoch notwendig, um die Identität des Verbrauchers nachzuweisen, sollten Verbraucher die Daten schwärzen, die für die Feststellung nicht benötigt werden. Hierzu können etwa die Personalausweisnummer, Augenfarbe und Größe gehören“, zeigte der Verbraucherschutzminister auf. Stelle sich heraus, dass die Auskunftei falsche Angaben gespeichert habe, sollten Verbraucher die Korrektur oder Sperrung der Daten – etwa in einem formlosen Schreiben – fordern. Nur wer wenig Daten von sich preisgebe und unrichtige Angaben korrigieren lasse, #seiunberechenbar.
„Verbraucher können sich im Rahmen der Kampagne #seiunberechenbar informieren, welchen Einfluss Algorithmen im Alltag haben, so beispielsweise auch im Finanzwesen. Die Seite gibt konkrete Tipps an die Hand, wie man sich ‚unberechenbarer‘ machen kann“, sagte Hauk. Experteninterviews, Filme und kurze Videoclips, die auch über die Social-Media-Kanäle des Ministeriums und auf dem Verbraucherportal gestreut werden, runden dieses bislang einzigartige Informationsangebot ab.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Algorithmen-Kampagne #seiunberechenbar
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Musterbrief zum Auskunftersuchen (PDF)