Ob Schwarzwälder Schinken, Filderspitzkraut oder Fränkischer Grünkern – Baden-Württemberg hat eine Vielzahl regionaltypischer Spezialitäten, die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt sind. Aktuell gibt es 30 EU-weit geschützte Spezialitäten aus Baden-Württemberg.
„Ob Schwarzwälder Schinken, Filderspitzkraut oder Fränkischer Grünkern – Baden-Württemberg hat eine Vielzahl regionaltypischer Spezialitäten, die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt sind. Aktuell gibt es 30 EU-weit geschützte Spezialitäten aus Baden-Württemberg. Diese stehen nicht nur für ein Stück Genusserbe, sondern für echtes Handwerk, wie zum Beispiel beim Allgäuer Bergkäse. Diese Produkte stärken das Bewusstsein der Verbraucher, dass sie durch den Kauf dieser Erzeugnisse zum Erhalt unserer traditionellen Kulturlandschaften und der vielfältigen Struktur unserer Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Unser Ziel ist es, diese Vielfalt an Genuss und Regionalität zu erhalten und zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Regionaltypische Produkte mit Mehrwert
„Baden-Württemberg hat die Chancen und Herausforderungen der Regionalität erkannt und frühzeitig die Qualitätsprogramme, das Qualitätszeichen und Bio-Zeichen Baden-Württemberg, für die Nutzung durch Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft entwickelt. Auch die Förderung von Erzeugnissen als geschützte geografische Angabe und geschützte Ursprungsbezeichnung sowie garantiert traditionelle Spezialität trägt zur Verbesserung der Marktstellung bei“, betonte der Minister. Hinter diesen Produkten stehe die Herstellung und Verwurzelung in der jeweiligen Region. Um daher den Mehrwert dieser regionaltypischen Produkte noch stärker zu kommunizieren, startete im August 2017 die Regionalkampagne ‚Natürlich. VON DAHEIM‘. Im Mittelpunkt stehen die Qualitätsprogramme des Landes sowie die geschützten geografischen Angaben als zentrale Elemente der Kampagne. „Durch diese transparenten und verlässlichen Informationen können die Verbraucher den Mehrwert eines Lebensmittels erkennen, sagte der Minister.
„Eine wesentliche Grundlage für die Vielfalt und Vitalität unserer Regionen im Ländlichen Raum sowie für die Attraktivität unserer Landschaften ist eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft. Wer gezielt regionale Produkte nachfragt, leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der traditionellen Natur- und Kulturlandschaften sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, Handwerksbetriebe und Verarbeitungsunternehmen vor Ort. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Land- und Ernährungswirtschaft ist daher ein Schwerpunkt unserer Politik für den Ländlichen Raum und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg“, erklärte Minister Hauk.
EU-geschützte Herkunftsangaben Baden-Württemberg
Geschützte Herkunftsangaben der Europäischen Union (EU) für Baden-Württemberg gemäß Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 (PDF) und 2019/787 (PDF), Stand 10. Dezember 2020:
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.): garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet stattfinden. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten)
- Allgäuer Bergkäse
- Allgäuer Emmentaler
- Allgäuer Weißlacker
- Badischer Wein
- Fränkischer Grünkern
- Weideochse vom Limpurger Rind
- Württemberger Wein
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.): soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für die Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten)
- Badischer Landwein
- Feldsalate von der Insel Reichenau
- Filderkraut/Filderspitzkraut
- Gurken von der Insel Reichenau
- Höri Bülle
- Landwein Neckar
- Landwein Oberrhein
- Landwein Rhein-Neckar
- Salate von der Insel Reichenau
- Schwäbischer Landwein
- Schwäbische Maultasche
- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
- Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle
- Schwarzwaldforelle
- Schwarzwälder Schinken
- Taubertäler Landwein
- Tettnanger Hopfen
- Tomaten von der Insel Reichenau
Geographische Angabe für Spirituosen und aromatisierte Weine (g.A.): Die geografische Angabe schützt den Namen einer Spirituose oder eines aromatisierten Weinerzeugnisses mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist. (Quelle: Europäische Union: Ziele der EU-Qualitätsregelungen)
- Schwarzwälder Himbeergeist
- Schwarzwälder Kirschwasser
- Schwarzwälder Mirabellenwasser
- Schwarzwälder Williamsbirne
- Schwarzwälder Zwetschgenwasser
Derzeit befinden sich sechs weitere baden-württembergische Produkte im Antragsverfahren, um als geschützt geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung entsprechend EU-weit geschützt zu werden.
Die „garantiert traditionelle Spezialität“ bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts und ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein konkretes Gebiet gebunden. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die „Heumilch“, die in Baden-Württemberg produziert und insbesondere verarbeitet zu Käse oder zum Beispiel auch in Speiseeis erfolgreich vermarktet wird.
Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg: Geschützte Originale
Schmeck den Süden Baden-Württemberg: Geschützte Originale
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“