Gentechnik-Funde in Lebensmitteln in Baden-Württemberg sind nach wie vor sehr selten. Das ist das Ergebnis der Untersuchungen des landeseigenen Speziallabors. Die umfassenden Kontrollen seien sehr wirksam, so Verbraucherschutzminister Peter Hauk bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2017.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersucht werden und die Lebensmittelchemiker dennoch nur selten fündig werden“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk anlässlich der Ergebnisvorstellung der Untersuchungen des landeseigenen Speziallabors für gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln im Jahr 2017.
Umfassende Kontrollen sind sehr wirksam
Die Ergebnisse der gezielten Stichprobenuntersuchungen des Landeslabors würden zeigen, dass bei in Baden-Württemberg erhältlichen Lebensmitteln Funde von Gentechnik nach wie vor sehr selten sind. „In einem Fall sind Spuren nicht zugelassener, gentechnisch veränderter Papaya festgestellt worden. Alle anderen Spurenfunde bewegten sich noch in einem Bereich, der rechtlich nicht zu beanstanden ist. Unsere umfassenden Kontrollen sind sehr wirksam“, sagte Minister Hauk und verwies auch auf die regelmäßigen Stichprobenkontrollen bei Saatgut, Ernteproben und Futtermitteln. „Damit wollen wir sicherstellen, dass Gentechnik nicht auf den Tellern der Verbraucher landet“, erklärte Hauk.
Das Labor am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg hat im Jahr 2017 insgesamt 553 Lebensmittelproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Unter die Lupe genommen wurden alle Lebensmittelgruppen, bei denen Gentechnik weltweit eine Rolle spielen kann, von Soja- und Maisprodukten bis hin zu Lachs und Vitaminpräparaten. Dabei sind die Experten in insgesamt 33 Proben (6,0 Prozent) fündig geworden, was in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. Nicht zugelassene gv-Papaya wurde in einer Probe einer gezuckerten Fruchtkonserve nachgewiesen. Bei den anderen positiven Proben handelte es sich um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen und dies zumeist in sehr geringen Spuren. In einer Probe eines ‚Veggie-Sojaschnitzels‘ (vegetarische Fleischalternative auf Sojabasis) wurde der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent gerade erreicht, aber unter Berücksichtigung der analytischen Messgenauigkeit der Bestimmungsmethode nicht gesichert überschritten. „Die Befunde bestätigen uns darin, dass es wichtig ist, diese Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln weiter im Fokus der Überwachung zu behalten“, sagte Hauk abschließend.
Weitere Informationen
Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung erfolgreich durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener, gentechnisch veränderter Organismen in einem Lebensmittel oder einer Zutat über 0,9 Prozent, muss eine entsprechende Kennzeichnung erfolgen. Bei einem Anteil bis zu 0,9 Prozent kann die Kennzeichnung nur dann entfallen, wenn die Ursache für diesen Anteil zufällig oder technisch unvermeidbar war. In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt.
Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg