Landwirtschaft

Ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Risse ziehen sich durch ein Feld bei Filderstadt, auf dem im Hintergrund Salatpflanzen stehen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Aufgrund der erheblichen Trockenheit leidet auch die Landwirtschaft in Teilen Baden-Württembergs bereits an Futtermangel. Der Bund plant daher Verordnungsänderungen, um Landwirten die Nutzung zusätzlicher Flächen für Futterzwecke zu ermöglichen.

Auch 2020 ist die Lage der Landwirtschaft in Deutschland durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit geprägt. Zwischenzeitliche Niederschläge im Juni haben die Situation regional zwar etwas verbessert, aber auch in Teilen Baden-Württembergs leiden inzwischen Futterbestände unter den Folgen der Trockenheit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat deshalb dem Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass insbesondere der südwestliche Landesteil bereits an Futtermangel leidet und in Abhängigkeit von der weiteren Witterungslage auch noch andere Landesteile Probleme bekommen können.

Um in dieser Lage die Landwirte bundesweit zu unterstützen, plant das Bundeslandwirtschaftsministerium deshalb eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Diese Verordnungen sollen kurzfristig abgestimmt und dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Damit würde für Landwirte die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Flächen für Futterzwecke zu nutzen.

Ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen

Konkret würden die Länder dadurch ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten könnten die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen, sogenannte ökologische Vorrangflächen (öVF), ausgewiesen wurden – für Futterzwecke nutzen. Sobald die Rechtsgrundlagen geschaffen sind, wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Beginn der Ausnahmeregelung informieren. Auf ökologischen Vorrangflächen sind bereits schon bisher, ohne eine gesonderte Regelung, folgende Möglichkeiten zulässig:

Auf öVF-Bracheflächen kann seit dem 1. August der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet werden. Es darf auch eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorgenommen werden.

Im Jahr der Antragstellung kann eine öVF-Zwischenfruchtfläche oder Gründecke (= Untersaat) ebenfalls durch Beweidung von Schafen und Ziegen genutzt werden. Für die Schnittnutzung oder Beweidung mit anderen Tierarten bedarf es jedoch einer Ausnahmeregelung durch Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

Möglichkeiten im Förderprogramm FAKT

Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT sind bereits – ohne eine gesonderte Regelung – folgende Möglichkeiten zulässig:

Bestehende Verpflichtungen beim Anbau von Zwischenfrüchten können im Rahmen der Fruchtfolge bei Altverpflichtungen von 2015 bis 2017 beziehungsweise deren Verlängerung in 2020 um bis zu 30 Prozent (Erstanträge ab 2018 um 20 Prozent) reduziert und die freiwerdenden Flächen anderweitig genutzt werden. Eine FAKT-Förderung kann für die abgemeldeten Flächen nicht erfolgen, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einhaltung des eingegangenen Verpflichtungsumfangs.

FAKT-Begrünungsmaßnahmen, die am 31. Dezember 2019 nach fünfjähriger Verpflichtung ausgelaufen sind und 2020 verlängert wurden, können storniert werden. Somit wäre die Verpflichtung am 31. Dezember 2019 beendet und die Landwirte können die Flächen 2020 anderweitig nutzen. Finanzielle Auswirkungen auf die Vorjahre sind dabei nicht gegeben.

Weitere Meldungen

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Prüfung von Advents- und Weihnachtsprodukten

Umweltdaten 2024
Umweltzustandsbericht

Umweltdaten 2024 jetzt interaktiv und digital verfügbar

Pheromonfalle
Weinbau

Land erhöht Pheromonförderung im Weinbau

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Land fördert neue Projekte für Nachhaltige Bioökonomie

Gesundes Essen bei der Zubereitung.
Ernährung

Weihnachten nachhaltig und genussvoll genießen

Luchs Verena
Artenschutz

Dritter Luchs in Baden-Württemberg ausgewildert

Eine gebrochene Tafel "Dubai-Schokolade" von "Kikis Kitchen"
Verbraucherschutz

Vorsicht bei importierter Dubai-Schokolade

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

500. Zertifikat für bewusste Kinderernährung übergeben

Wildschweine
Tierschutz

Saufänge zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Gruppenbild bei der Regierungschefkonfererenz der Internationalen Bodensee-Konferenz: Europastaatssekretär Florian Hassler (5. von rechts) übernimmt für die Landesregierung symbolisch das Steuerrad der Internationalen Bodensee-Konferenz
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Bodenseekonferenz

Ein Schwan fliegt in einem Feuchtgebiet
Tierschutz

Geflügelpest in einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe

Genussführer 2025
Ernährung

Genussführer 2025 vorgestellt

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Tiere sind Lebensbegleiter, keine Weihnachtsgeschenke