Der Landtag hat das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vor. Baden-Württemberg nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Der Landtag hat am Mittwoch, 14. Oktober 2020, die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet und damit die Grundlage für ambitionierte Kohlenstoffdioxid-Einsparziele für Baden-Württemberg gelegt. „Minus 42 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 ist für ein Industrieland wie Baden-Württemberg, das Jahrzehnte den Großteil seines Stroms aus Atomkraftwerken bezogen hat, eine echte Herausforderung“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Mit dem Klimaschutzgesetz stellen wir uns dieser Herausforderung.“
Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude – Kommunale Wärmeplanung
Große Wirkung werden die im Gesetz festgeschriebene Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung entfalten, erläuterte Untersteller. „Damit sorgen wir für mehr erneuerbaren Strom im Land, den wir für die Versorgungssicherheit benötigen. Und wir schaffen die Basis für eine klimafreundliche kommunale Wärmeversorgung. Der kürzlich beschlossene Kohlenstoffdioxid-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe macht es für Kommunen attraktiv, ihre Planung auch umzusetzen und sich mit erneuerbarer Wärme und effizienter Wärmenutzung finanzielle Spielräume zu schaffen.“
Der Umweltminister stellte auch klar, dass das Gesetz jetzt durch zahlreiche weitere Maßnahmenpakete in allen Sektoren flankiert werden müsse. „Die Zeit klimapolitischer Wunschkonzerte ist definitiv vorbei“, so Untersteller. „Wir müssen unsere Politik konsequent an Zielen ausrichten, wenn wir den Klimawandel erfolgreich begrenzen wollen.“ Wichtig sei dabei insbesondere auch, welche Ziele sich die Europäische Union für den Klimaschutz setze. Denn daran müsse sich die Klimapolitik der Staaten und der Bundesländer orientieren. „Wenn die Europäische Union ihre Zielmarken wie angekündigt heraufsetzt, betrifft uns das. Wir müssen also schon jetzt über weitergehende Klimaschutzmaßnahmen im Land nachdenken.“
Die Photovoltaik-Pflicht müsse in der kommenden Legislatur ausgeweitet werden, präzisierte Untersteller. Aber auch die Novelle des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sollte um weitere Maßnahmen ergänzt werden.