Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landkreis Tübingen plant das Verkehrsministerium zwei Radschnellwege im Tübinger Raum. Mehrere Studien belegen nun das Potential und die Machbarkeit der Radschnellwege zwischen Rottenburg, Tübingen und Reutlingen.
Das Verkehrsministerium plant gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landkreis Tübingen zwei sehr attraktive Radschnellwege. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem Bau von Radschnellwegen bekommen Menschen, die täglich das Fahrrad nutzen, die Möglichkeit, schnell, umwelt- und klimafreundlich sowie gesundheitsfördernd zu komfortabel zu pendeln. Deshalb ist es mir wichtig, dass nun auch im Bereich der beiden Oberzentren Tübingen und Reutlingen die Frage der Baulastträgerschaft von möglichen Radschnellwegen geklärt ist.“
Um die Realisierungschancen von Radschnellwege beurteilen zu können, wurden im Regierungsbezirk Tübingen in insgesamt sechs Machbarkeitsstudien mögliche Strecken untersucht. Die Ergebnisse der Studien liegen nun vor.
Verkehrspotenzial von rund 2.600 und 2.500 Radfahrenden prognostiziert
Für die Radschnellwege zwischen Rottenburg am Neckar und der Universitätsstadt Tübingen ist ein Verkehrspotenzial von täglich rund 2.600 Radfahrenden prognostiziert. Auch für die Verbindung zwischen Tübingen und Reutlingen sind über 2.500 Radfahrende zu erwarten. Somit erfüllen beide Routen die Anforderungen an Radschnellwege in der Baulastträgerschaft des Landes.
„Die flache Strecke zwischen Rottenburg am Neckar und Tübingen ist geradezu ideal für eine schnelle Radpendlerverbindung. Auf diese Weise kann man künftig auf zwei Rädern am Stau vorbeifahren“, unterstreicht Verkehrsminister Hermann.
Weitere Abstimmungen zwischen Tübingen und Reutlingen
„Vor der Planung sind mit den Kommunen entlang der Verbindung zwischen Tübingen und Reutlingen noch weitergehende Abstimmungen erforderlich. Deshalb wird das Regierungspräsidium Tübingen zunächst mit dem Planungsprozess für die Strecke zwischen Rottenburg und Tübingen im Frühjahr 2020 beginnen“, kündigt Regierungspräsident Tappeser die nächsten Arbeitsschritte an. Parallel dazu finden die Abstimmungen mit den Kommunen und den beiden Landkreisen zu dem Radschnellweg zwischen Tübingen und Reutlingen statt.
„Die Machbarkeitsstudien belegen das Potential und die Machbarkeit der Radschnellwege zwischen Rottenburg, Tübingen und Reutlingen. Wir sehen uns in unserer ersten Einschätzung bestätigt. Wir freuen uns über die Entscheidung des Landes,“ betont der Tübinger Landrat Joachim Walter. Das Landratsamt Tübingen hatte die Machbarkeitsstudien beauftragt und war dabei aus Landesmitteln finanziell unterstützt worden. Auf der Landesentwicklungsachse Rottenburg (Mittelzentrum)-Tübingen (Oberzentrum)-Reutlingen (Oberzentrum) wurden vom Landratsamt Tübingen zwei Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen erstellt. Diese Machbarkeitsstudien wurden vom Land Baden-Württemberg in den Jahren 2017 bis 2019 mit 80 Prozent der beantragten Planungskosten durch Sondermittel des Landes gefördert. Die Planungs- und Baukosten übernimmt das Land – mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohnern, welche die jeweiligen Kommunen selbst tragen.
Rahmendaten der Radschnellwege
Radschnellwegweg Tübingen-Rottenburg: Grobe Kostenschätzung gemäß Machbarkeitsstudie rund 24 Millionen Euro bei einer Gesamtlänge von etwa 12 Kilometern.
Radschnellweg Tübingen-Reutlingen: Grobe Kostenschätzung gemäß Machbarkeitsstudie rund 14 Millionen Euro bei einer Gesamtlänge von etwa 15 Kilometern.
Radschnellwege sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Radverkehrsverbindungen. Aufgrund ihrer direkten, umwegefreien Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten sind sie besonders attraktiv, gerade auch auf längeren Distanzen. Sie regen damit Pendler an, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Sie haben daher insbesondere im Hinblick auf die steigende Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen.
Radschnellwege zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
• Gesamtstrecke: Mindestens fünf Kilometer
• Interkommunale Verbindung
• Bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr (durchschnittlicher Verkehr an Werktagen mit mehr als 2.000 Radfahrende pro Tag auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke