Der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler, Innenminister Thomas Strobl, erinnert an das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen und an den Auftrag an alle, sich für Frieden und ein vereintes Europa einzusetzen. Bei einer Gedenkfeier am 20. Juni 2023 wird ein Kranz am Mahnmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt niedergelegt.
Der Nationale Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung steht für den Auftrag an uns alle, sich für den Frieden und die Versöhnung, für die Schaffung eines vereinten Europas einzusetzen. Diesem Auftrag sind wir immerfort verpflichtet. Ihn anzunehmen und zu erfüllen ist heute – in einer Zeit, in der nach Jahrzehnten des Friedens wieder Krieg in Europa herrscht – wichtiger denn je! Der verbrecherische Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung. Die erschreckenden Bilder der Zerstörung und die Bilder Millionen flüchtender Menschen führen uns schonungslos vor Augen, was Krieg bedeutet und anrichtet: Tod und Zerstörung, Folter und Vergewaltigung, Verwundung, Trauer und Traumatisierung. Deshalb müssen wir uns aktiv für Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen und mit ganzer Kraft darauf hinwirken, es gar nicht erst zum Krieg kommen zu lassen. Toleranz und Offenheit sind Eckpfeiler einer freien, demokratischen Gesellschaft und einer intakten Verständigung zwischen Staaten“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister und Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler, Thomas Strobl, anlässlich des Nationalen Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2023.
Am 20. Juni 2023 findet die öffentliche Gedenkfeier für die Opfer von Flucht und Vertreibung am Mahnmal der deutschen Heimatvertriebenen statt. Ministerialdirektor Reiner Moser wird ein Gedenkwort sprechen und einen Kranz am Mahnmal niederlegen. Weitere Gedenkworte werden der Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Hartmut Liebscher, und Pfarrer Dr. Gerhard Neudecker vom Kommissariat der katholischen Bischöfe in Baden-Württemberg sprechen. Musikalisch wird die Gedenkfeier von einem Ensemble des Landespolizeiorchesters begleitet.
Nationaler Gedenktag am 20. Juni
Der nationale Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung wurde im Jahr 2014 eingeführt und in Anlehnung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen auf den 20. Juni gelegt. Seither kommen Vertreter der Landesregierung, des Landtags, der Kirchen, des Bundes der Vertriebenen und der landsmannschaftlichen Vereinigungen, in der Kuranlage Bad-Cannstatt zusammen, um gemeinsam an das Leid, welches Deutsche in Ost- und Südosteuropa in Folge des Zweiten Weltkriegs erfahren mussten, zu erinnern.
„Am 20. Juni gedenken wir aller, die in Folge des Zweiten Weltkriegs Opfer von Flucht und Vertreibung wurden. Wir gedenken derer, die ums Leben kamen. Wir gedenken derer, deren Körper und Seele bleibenden Schaden davontrugen. Wir gedenken derer, die noch über Generationen die erlittenen Traumata verarbeiten mussten. Bei Kriegsende im Mai 1945 waren etwa 40,5 Millionen entwurzelte Menschen in Europa unterwegs. Unter ihnen befanden sich zwölf bis 14 Millionen Deutsche, die aus den Gebieten in Ostdeutschland oder aus Regionen in Ost- und Südosteuropa, wo sie seit Jahrhunderten gesiedelt hatten, flüchten mussten oder vertrieben wurden. Hinter all diesen Zahlen verbergen sich individuelle Schicksale, stehen Menschen, die einen einschneidenden Bruch in ihrer Biographie erleben und verkraften mussten“, so Minister Thomas Strobl.