Nahverkehr

Nahverkehrs-Landesförderung fit für die Zukunft machen

v.l.n.r.: Klaus Sedelmeier, Vorsitzender des Verbands der Baden-Württembergischen Omnibusunternehmen, Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Verkehrsminister Winfried Hermann, Dr. Susanne Nusser, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Landesgruppe BW des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, Thomas Hachenberger, Geschäftsführer VVS und Vorstandssprecher der Fachgruppe Verbünde Baden-Württemberg. (Bild: Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Das Land will den öffentlichen Personennahverkehr weiter ausbauen. In einem Eckpunktepapier haben sich Land, Verbände und Verkehrsverbünde nun auf die Finanzierung der Basisförderung für die laufenden Kosten des Nahverkehrs verständigt.

Der vom Land angestrebte Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs kommt Schritt für Schritt voran. Land, Kommunalverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsverbände haben sich nun über die Eckpunkte der zukünftigen ÖPNV-Förderung und Finanzierung verständigt. Dazu wurde von allen Beteiligten ein Eckpunktepapier unterzeichnet.

Damit liegt nun eine Verständigung vor, wie zukünftig die Basisförderung des Landes für die laufenden Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verteilt werden wird. Bereits seit dem Jahr 2018 erhalten die für den Busverkehr zuständigen Stadt- und Landkreise jährlich 200 Millionen Euro über das ÖPNV-Gesetz für die Sicherstellung des ÖPNV-Angebots. Zuvor flossen diese Mittel direkt vom Land an die Verkehrsunternehmen. Durch das geänderte Verfahren erhöhen sich die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort für einen ÖPNV-Ausbau. Zudem werden diese Mittel ab 2021 in drei Schritten auf 250 Millionen Euro – pro Jahr erhöht, um die politisch gewünschte ÖPNV-Offensive zu unterstützen. Dieser Aufwuchs wird je hälftig von Landes- und kommunaler Seite finanziert.

Festzulegen war nun noch, wie die aufgestockten Mittel zukünftig auf die einzelnen Stadt- und Landkreise verteilt werden. Dazu wurde nun Einigkeit zwischen Land, kommunaler Seite und Verbänden erzielt. Zukünftig werden 40 Prozent der Mittel als Basisfinanzierung nach Flächengröße und Schülerzahlen verteilt. Die anderen 60 Prozent der Mittel richten sich nach dem Umfang des ÖPNV-Angebots (Fahrplanleistung) und der Zahl der beförderten Fahrgäste in den einzelnen Kreisen. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Damit erhalten zukünftig jene Regionen mehr Mittel, die den ÖPNV ausbauen und mehr Fahrgäste gewinnen. Wir erhoffen uns dadurch eine verbesserte Dynamik im erwünschten Angebotsausbau des Busverkehrs in den Städten und Landkreisen.“ 

Faire Verteilung zwischen Stadt und Land

Damit keine Schieflage zwischen Zentren und ländlichem Raum eintritt, werden die Mittel über sechs Empfängergruppen nach Bevölkerungsdichte verteilt. Verkehrsminister Hermann dazu: „Es steht also nicht ein ländlicher Landkreis in Konkurrenz mit einer Großstadt mit ganz anderen Fahrgastpotenzialen. Damit ist eine Verschiebung von Fördermitteln vom ländlichen Raum in die Ballungsräume oder umgekehrt ausgeschlossen. Das ist wichtig, denn wir wollen den ÖPNV im ganzen Land voranbringen. Das ist unser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.“

Die zweite wichtige Vereinbarung betrifft die Fortführung der Förderung des Landes für die Verkehrs- und Tarifverbünde über das Jahr 2020 hinaus. Weiterhin wird das Land 50 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung der abgesenkten Verbundtarife und die Organisationskosten der Verbünde zur Verfügung stellen. Zudem hat das Land angekündigt, bis zu zehn Millionen Euro jährlich bereit zu stellen, um unter anderem Zusammenschlüsse von Verkehrsverbünden zu fördern, denn die Reduzierung der Anzahl der bislang 22 Verkehrsverbünde im Land ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Ändern werden sich hingeben die Finanzflüsse. Aufgrund der Vorgaben des europäischen Rechtsrahmens für die ÖPNV-Finanzierung werden zukünftig auch die Verbundfördermittel grundsätzlich über die Stadt- und Landkreise als ÖPNV-Aufgabenträger fließen. Die Fahrgeldeinnahmen der Verbünde sollen zukünftig grundsätzlich nach der aktuellen Fahrgastnachfrage auf die einzelnen Bus- und Schienenunternehmen aufgeteilt werden. Minister Hermann: „Dies ist uns wichtig, um auch auf dieser Ebene sicherzustellen, dass sich das Gewinnen von zusätzlichen und zufriedenen Fahrgästen für die einzelnen Unternehmen und Akteure lohnt“. Die genauen Regularien werden in den einzelnen Verbünden festgelegt.

Nahverkehr noch gezielter ausbauen

Vereinbart wurde zudem, dass zukünftig die Fahrgastnachfrage genauer beobachtet werden soll und dafür verstärkt neue technische Systeme wie automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) genutzt werden sollen. „Wir wollen mehr über die Fahrgastströme und die Bedürfnisse der Fahrgäste wissen, damit der ÖPNV noch gezielter ausgebaut werden kann. Da bietet die heutige Technik ganz neue Möglichkeiten ohne aufwändige manuelle Zählungen. Das wollen wir nutzen“, so der Minister.

Das Land wird auch hierfür zusätzliche Fördermittel für die Beschaffung der technischen Einrichtungen und für das spätere Datenmanagement zur Verfügung stellen.

Das Eckpunktepapier wurde unterzeichnet von Verkehrsminister Winfried Hermann, Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistages, des Städtetages, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) und der Verkehrsverbünde. Vorausgegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess, um die Interessenlage der Partner zu berücksichtigen. Minister Hermann sagte: „Das jetzige Eckpunktepapier war ein gutes Stück Arbeit mit einem intensiven Prozess, für den ich mich bei allen Beteiligten bedanke. Wir wollen den ÖPNV voranbringen und zukunftsfähig machen. Dafür sind auch Veränderungen nötig. Wichtig ist mir, sie so gut zu gestalten, dass für alle Beteiligten ein möglichst gutes Ergebnis erreicht wird.“

Statements der Unterzeichnenden des Eckpunktepapiers

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