Die Musterfeststellungsklage ist eine Chance, sich Klagen etwa gegen Machenschaften von unseriösen Unternehmen im Kollektiv anzuschließen. Dabei muss der Einzelne keine Angst haben, später auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben. Sie eröffnet Verbrauchern und Verbraucherverbänden neue Wege bei der Rechtsdurchsetzung.
„Starke Verbraucherrechte zu haben ist eine gute Sache. Diese Rechte aber auch durchsetzen zu können, war bislang immer wieder schwierig. Mit der Möglichkeit der Musterfeststellungsklage, wie sie ab 1. November 2018 kommen soll, eröffnen sich den Verbrauchern und den Verbraucherverbänden bei der Rechtsdurchsetzung neue Wege“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der 969. Plenarsitzung des Deutschen Bundesrats in Berlin. Eine solche kollektive Klagemöglichkeit stelle ein Novum im deutschen Zivilprozessrecht dar und sei ein Meilenstein für die Verbraucher.
„Die Musterfeststellungsklage ist eine Chance, sich Klagen etwa gegen Machenschaften von unseriösen Unternehmen im Kollektiv anzuschließen. Dabei muss der Einzelne keine Angst haben, später auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben“, erklärte Minister Hauk. Das neue Rechtsinstrument sei auch eine Chance für die Verbraucherverbände. Als klagebefugte Einrichtungen könnten sie ihre gute Arbeit zugunsten der Verbraucher weiter ausbauen und den Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen. Mit der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens der betroffenen Unternehmen würden außerdem die redlichen Unternehmen für die Verbraucher am Markt leichter erkennbar.