Anlässlich des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Emmendingen sowie in weiteren Bundesländern werden die Untersuchungen bei Wildschweinen und bei Auslauf- und Freilandhaltungen von Hausschweinen intensiviert. Der Antrag auf eine Laufzeitverkürzung der Sperrzonen wurde durch die Kommission der Europäische Union abgelehnt.
„Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen hat uns gezeigt, welch schwerwiegende Konsequenzen das Auftreten des Virus für unsere Schweinehaltungen hat. Glücklicherweise wurde das Virus in Baden-Württemberg nicht in andere Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation eingetragen. Aktuell wurden jedoch Anfang Juli 2022 weitere Ausbrüche in Niedersachsen und Brandenburg festgestellt. Dies gibt berechtigten Anlass zu Sorge und erfordert entsprechend strenge Maßnahmen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag 15. Juli 2022.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage in Deutschland mit weiteren Ausbrüchen in Niedersachsen und Brandenburg hat die Kommission der Europäische Union den Antrag der Bundesrepublik Deutschland für eine Laufzeitverkürzung der Sperrzonen in Baden-Württemberg abgelehnt. Somit gelten die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin bis zum 25. August 2022.
Kontrolle landesweit intensivieren
„Die Kontrollen in Auslauf- und Freilandhaltungen von Hausschweinen sollen landesweit intensiviert werden. Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Freilandhaltungen von Hausschweinen haben das besondere Gefährdungspotential in der Vergangenheit aufgezeigt. Diese Einschätzung wird durch die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes gestützt. Neben der Probennahme im Rahmen der klinischen Untersuchung des Schweinebestandes liegt ein Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Diese sind von großer Bedeutung, um den Eintrag der ASP in Hausschweinebestände zu verhindern und Grundvoraussetzung für die Verbringungsgenehmigungen von Schweinen nach Festlegung von Restriktionszonen“, machte Minister Peter Hauk deutlich.
Der Minister riet allen Schweinehaltern: „Überprüfen Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen im Vorfeld! Nehmen Sie die kostenlosen Beratungsangebote unserer Biosicherheits-Teams, die beim Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse in Fellbach und Aulendorf angesiedelt sind, an! Eine ausführliche Beratung und mit anschließender Beseitigung von festgestellten Schwachstellen kann den Eintrag von ASP-Viren in Schweinebestände verhindern und somit die Betriebe vor einem Seuchenausbruch sowie den damit verbundenen Maßnahmen schützen.“
Bei einem ASP-Viruseintrag in die Wildschweinepopulation sind die Auswirkungen auf Schweinehaltungen und die Jägerschaft in den betroffenen Gebieten noch langwieriger und großflächiger sowie bekämpfungsintensiver als es ein begrenzter Ausbruch in einem Hausschweinebestand zur Folge hätte.
Negative Auswirkungen auf die Jagd sollen vermieden werden
„Um die schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg bestmöglich zu schützen und um negative Auswirkungen auf die Jagd zu vermeiden, gilt es zum einen das Monitoring beim Schwarzwild risikoorientiert zu steigern, zum anderen sind die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweinehaltungen zu intensivieren. Insbesondere Freiland- sowie Auslaufhaltungen sind verstärkt in das amtliche Monitoring miteinzubeziehen“, erklärt Minister Peter Hauk.
So wurde die Anzahl der erforderlichen Monitoring-Proben beim Schwarzwild in den Landkreisen rund um das Ausbruchsgeschehen in Forchheim sowie landesweit nochmals deutlich angehoben. In den ausgewiesenen Sperrzonen gilt eine umfängliche Untersuchungspflicht für gesund erlegtes, verunfalltes, krank erlegtes oder Fallwild von Schwarzwild. „Die Jägerschaft spielt mehr denn je eine wichtige Rolle bei der Früherkennung und Bekämpfung der Seuche beim Schwarzwild. Ich bin daher den Jägerinnen und Jäger dankbar für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz“, so Minister Peter Hauk.
Auch die Untersuchung des Fallwildes ist landesweit von entscheidender Bedeutung. Sollten Spaziergänger oder Jogger bei ihrem Besuch im Wald ein totes Wildschwein finden, sind sie aufgefordert, dieses auf keinen Fall anzufassen und den Fundort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit
Am 25. Mai 2022 wurde in einer Freilandhaltung von Hausschweinen im Landkreis Emmendingen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Haltungen von Schweinen in sogenannten Auslauf- und Freilandhaltungen weisen ein deutlich höheres Risiko gegenüber dem Eintrag des ASP-Virus auf wie reine Stallhaltungen. Ebenso ist es auch möglich, dass von einer infizierten Auslauf- oder Freilandhaltung eine Infektion der Wildschweinepopulation erfolgt.
Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig. Empfänglich sind Haus-, Wild- und Warzenschweine. Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, das heißt eine von Tieren auf Menschen oder umgekehrt übertragbare Krankheit. Somit besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit beim Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch aus. Infolge der hohen wirtschaftlichen Verluste, insbesondere durch die Handelsrestriktionen für lebende Nutzschweine und deren Erzeugnisse wird diese Tierseuche mit hoheitlichen Maßnahmen bekämpft.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest