Das Land unterstützt 21 Kommunen mit 37 Anträgen bei der nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen. Das Förderprogramm wird weiterhin stark nachgefragt.
„Ich freue mich, dass ich auch im Jahr 2022 das erfolgreiche Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege weiterverfolgen kann. In den vergangenen vier Jahren konnten bereits zehn Millionen Euro Fördermittel bewilligt werden. Mit der heutigen Bescheidübergabe werden rund 1,6 Millionen Euro an 21 Kommunen zugewiesen. Dies ermöglicht unseren Kommunen eine nachhaltige Investition in das ländliche Wegenetz“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich einer virtuellen Übergabe von Förderbescheiden zum Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen.
Die Wege der Kommunen dienen nicht nur der Land- und Forstwirtschaft. Neben der wirtschaftlichen Nutzung zum Erhalt unserer Kulturlandschaften spielt auch die Nutzung durch die örtliche Bevölkerung eine wichtige Rolle. Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer können somit die ländlichen Regionen erkunden und zur Erholung nutzen. Wie im Straßenbau müssen auch die ländlichen Wege regelmäßig saniert werden. Das Förderprogramm hilft den Kommunen ihr Wegenetz zu überdenken und wesentliche Abschnitte grundlegend zu modernisieren. Dies bedeutet zumeist eine Verbreiterung und eine Erhöhung der Tragfähigkeit.
Seit 2018 fast 200 Kilometer ländliche Wege erneuert
Seit Bestehen des Förderprogramms 2018 wurden landesweit annähernd 200 Kilometer ländliche Wege modernisiert. „Mit dem heutigen Beginn zur Fortschreibung des Programms unterstützen wir weiterhin die Kommunen bei ihren notwendigen Baumaßnahmen. Fast 20 Kilometer ländlicher Wege können nun ausgebaut werden. Es ist mir wichtig, diejenigen Kommunen zu fördern, die ihr Wegenetz nicht nur reparieren, sondern auch gezielt komplett modernisieren. Dadurch können die Unterhaltungsarbeiten für die Zukunft deutlich gesenkt werden“, so Hauk.
37 Anträge von 21 Kommunen werden mit insgesamt 1.569.920,09 Euro gefördert.
Gemeinde | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Rot am See | Reubach | 47.400,00 Euro |
Gemeinde Rot am See | Hausen am Bach | 57.000,00 Euro |
Stadt Trochtelfingen | Mägerkingen | 51.348,00 Euro |
Gemeinde Hohentengen am Hochrhein | Lienheim | 18.240,00 Euro |
Gemeinde Küssaberg | Küßnach | 21.733,00 Euro |
Gemeinde Küssaberg | Kadelburg | 100.000,00 Euro |
Gemeinde Küssaberg | Kadelburg | 43.569,00 Euro |
Gemeinde Küssaberg | Kadelburg | 29.548,64 Euro |
Gemeinde Illingen | Illingen | 66.934,60 Euro |
Stadt Laichingen | Laichingen | 62.837,60 Euro |
Gemeinde Neufra | Neufra | 19.596,00 Euro |
Gemeinde Neufra | Neufra | 30.199,20 Euro |
Gemeinde Hohenstadt | Hohenstadt | 100.000,00 Euro |
Gemeinde Hohenstadt | Hohenstadt | 30.002,79 Euro |
Gemeinde Hohenstadt | Hohenstadt | 15.422,98 Euro |
Gemeinde Hohenstadt | Hohenstadt | 74.087,56 Euro |
Gemeinde Rosengarten | Rieden | 12.000,00 Euro |
Gemeinde Rosengarten | Uttenhofen | 21.600,00 Euro |
Gemeinde Warthausen | Warthausen | 100.000,00 Euro |
Gemeinde Argenbühl | Eglofs | 23.232,00 Euro |
Gemeinde Grosselfingen | Grosselfingen | 44.003,06 Euro |
Stadt Bretten | Bretten | 24.000,00 Euro |
Stadt Lichtenau | Ulm | 16.440,00 Euro |
Stadt Lichtenau | Ulm | 13.560,00 Euro |
Gemeinde Ottenbach | Ottenbach | 28.270,40 Euro |
Gemeinde Obersontheim | Ober- und Mittelfischach | 67.800,26 Euro |
Gemeinde Kupferzell | Mangoldsall | 81.603,20 Euro |
Stadt Forchtenberg | Ernsbach und Wohlmuthausen | 74.950,40 Euro |
Stadt Krautheim | Oberndorf | 42.740,00 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Weil der Stadt | 17.972,40 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Schafhausen | 30.350,80 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Schafhausen | 22.683,20 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Merklingen | 31.136,00 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Merklingen | 52.846,40 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Merklingen | 27.520,80 Euro |
Stadt Weil der Stadt | Münklingen | 42.944,80 Euro |
Stadt Kirchheim/Teck | Kirchheim unter Teck | 26.347,00 Euro |