Zum 1. Januar 2021 wird die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg Teil des Verkehrsministeriums. In der neu geschaffenen Abteilung wird das Verkehrsministerium Digitalisierungsthemen wie Mobilitätssteuerung, Verkehrsmanagement, Mobilitätsdaten, automatisiertes Fahren sowie Fahrzeugtechnik und Fahrzeugzulassung zusammenführen.
Zum 1. Januar 2022 wird die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg als neue Abteilung 5 „Mobilitätszentrale, vernetzte und digitale Mobilität“ Teil des Ministeriums für Verkehr. Im Zuge der Regierungsbildung wurde dieser neue Aufgabenzuschnitt beschlossen. Die Aufgaben und das Personal sollen nun vom Regierungspräsidium Tübingen ins Ministerium eingegliedert werden. Diesem Prozess stimmte der Ministerrat am 25. August 2021 zu. Wirksam wird die Eingliederung zum 1. Januar 2022.
„Die Eingliederung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg in das Verkehrsministerium ist ein wichtiger Schritt, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Gestaltung einer attraktiven und verlässlichen Mobilität im Klimaschutzland Baden-Württemberg zu erreichen. In den Bereichen Mobilitäts- und Verkehrssteuerung, Verkehrsinformation und Autonomes Fahren schaffen wir so zukunftsfähige Voraussetzungen, um daraus eine moderne und leistungsfähige Mobilitätszentrale für Baden-Württemberg zu entwickeln“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Mit der neuen Abteilung 5 wird das Verkehrsministerium Digitalisierungsthemen wie Mobilitätssteuerung, Verkehrsmanagement, Mobilitätsdaten, automatisiertes Fahren sowie Fahrzeugtechnik und Fahrzeugzulassung zusammenführen. Diese Bündelung verkürzt die Entscheidungswege und reduziert den Aufwand bei fachlichen Abstimmungsprozessen. „Wir werden insgesamt schlagkräftiger“, so Hermann weiter. „Dabei freue ich mich besonders darüber, dass die hochkompetente Belegschaft des Verkehrsministeriums viele engagierte Expertinnen und Experten dazugewinnt und der fachliche Austausch intensiviert werden kann.“
Die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg
Die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg ist derzeit als Abteilung 9 dem Regierungspräsidiums Tübingen mit Standort Stuttgart zugeordnet. Bereits jetzt nimmt sie landesweit zentrale Aufgaben der Mobilitätsverwaltung im Straßenwesen war und unterstützt dabei das Verkehrsministerium insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Straßenbautechnik, Erhaltung und Erneuerung und technischer Umweltschutz. Mit der Eingliederung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg in das Ministerium für Verkehr werden die vorhandenen Strukturen und das Wissen auf dem Gebiet des Straßenwesens auch in andere Verkehrsbereiche transformiert. Dabei werden die strategischen Steuerungsmöglichkeiten vereinheitlicht und deutlich verbessert.
Zu den Aufgaben der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg gehören schon heute das Verkehrsmanagement mit der Planung, dem Bau und der Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen, von Datenübertragungsnetzen sowie die Errichtung und der Betrieb einer Verkehrsleitzentrale für Landes- und Bundesstraßen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg zudem die betriebstechnische Überwachung von Tunneln an Bundes- und Landesstraßen übernehmen. Weiterhin gehören zu ihren Aufgaben die Auswertung von Straßen- und Verkehrsdaten, die Führung der Straßeninformationssysteme des Landes sowie der Aufbau und die Pflege eines Wissensmanagements. Zurzeit läuft das dafür erforderliche Verfahren zur Änderung des Straßengesetzes, welches zum Jahresende abschlossen sein soll.
Im Zuge der Eingliederung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg wird zum Jahreswechsel im Ministerium eine neue Abteilung 5 – Mobilitätszentrale, vernetzte und digitale Mobilität geschaffen werden. Die Mobilitätszentrale BW wird dabei nicht eins zu eins die neue Abteilung bilden. Vielmehr ist eine neue Organisationsstruktur unter Einbeziehung aller Abteilungen des Ministeriums für Verkehr geplant.