Die Landesregierung hat die Mittelfristige Finanzplanung beschlossen. Mit Blick auf die konjunkturellen Risiken und die deutliche Deckungslücke für 2022 und 2023 fordert Finanzministerin Edith Sitzmann eine umfassende Vorsorge und eine konsequente Haushaltsdisziplin.
Die Landesregierung hat die Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 beschlossen. Diese weist für das Jahr 2022 eine Lücke zwischen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben von 501,7 Millionen Euro aus. 2023 beträgt sie 723,2 Millionen Euro. Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung und dem Entwurf des Haushalts 2020/2021. Aus der vorangegangenen Finanzplanung hatte sich für 2022 noch eine Deckungslücke von 228,7 Millionen Euro ergeben.
„Unsere Antwort auf die konjunkturellen Risiken und die deutliche Deckungslücke muss eine umfassende Vorsorge und eine konsequente Haushaltsdisziplin sein“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Die Konsolidierung aus den vergangenen und den kommenden beiden Jahren wirkt sich zwar positiv auf die Finanzplanung aus. Gleichzeitig werden aber die Ausgaben etwa für Personal absehbar steigen.“
Mittelfristige Finanzplanung als Planungs- und Informationsinstrument
Nach der Mittelfristigen Finanzplanung fallen 2022 insgesamt rund 20,8 Milliarden Euro für Personal- und Versorgungsausgaben an. 2023 werden es etwa 21,4 Milliarden Euro sein. Zum Vergleich: Für 2020 und 2021 sind im Haushaltsentwurf etwa 19,4 Milliarden Euro und 20,1 Milliarden Euro eingeplant. Auch die Zuführungen an den Versorgungsfonds wachsen: Für 2022 sind mit etwa 604 Millionen Euro gut 20 Millionen Euro mehr vorgesehen als noch 2021. Für 2023 geht die Finanzplanung von rund 662 Millionen Euro aus. Der Versorgungsfonds ist eines von zwei Sondervermögen, mit denen das Land für Phasen besonders hoher Versorgungsaufwendungen vorsorgt.
Darüber hinaus geht die Mittelfristige Finanzplanung von steigenden zwangsläufigen Ausgaben aus, für die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen. Dazu gehören beispielsweise Landesmittel zur Unterstützung der Kommunen bei der Kleinkindbetreuung. Die Mittelfristige Finanzplanung weist die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben des Landes für die kommenden Jahre in Grundzügen aus. Sie ist ein Planungs- und Informationsinstrument der Landesregierung. Die Eckpunkte der Mittelfristigen Finanzplanung werden dem Landtag zur Beratung des Entwurfs zum Staatshaushaltsplan 2020/2021 vorgelegt. Die endgültige Fassung wird erstellt, sobald der Landtag den Haushalt 2020/2021 beschlossen hat.