Die Mitgliederversammlung des Badischen Weinbauverbandes fand als Hybrid-Veranstaltung in Offenburg statt. Das Land unterstützt den hiesigen Weinbau mit Beratungsleistungen, angewandter Forschung und passgenauen Förderprogrammen.
„Das zurückliegende Weinjahr stellte die Winzerinnen und Winzer im Land vor viele bisher ungekannte Herausforderungen, die es zu meistern galt. Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner des Weinbaus im Land, nicht nur in Zeiten von Corona. Gemeinsam mit unseren Winzerinnen und Winzern gehen wir die Zukunft an und suchen nach Lösungen, die den Weinbau im Land stärken und die Branche nach vorne bringt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Rahmen der Mitgliederversammlung des Badischen Weinbauverbands, die in Offenburg als Hybrid-Veranstaltung stattfand. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung erstmals online live übertragen.
Erhalt von Steilst- oder Terrassenlagen
Mit Beratungsleistungen, angewandter Forschung und passgenauen Förderprogrammen werde der Weinbau im Land unterstützt. Allein im Jahr 2020 seien insgesamt fast elf Millionen Euro an Fördermitteln aus der Weinmarktordnung der Europäischen Union (EU) an baden-württembergische Betriebe ausbezahlt worden. Ein besonderes Anliegen der Landesregierung sei der Erhalt von landschaftsprägenden, oft durch Trockenmauern abgestützte Steilst- oder Terrassenlagen. „Durch das in 2018 eingeführte Förderprogramm ‚Handarbeitsweinbau‘ sind im vergangenen Jahr Fördermittel in Höhe von rund einer Million Euro aus dem Landeshaushalt ausbezahlt worden“, betonte Minister Hauk. Ebenso wichtig sei der umweltschonende Weinbau. Zur Regulierung des Traubenwicklers seien im Jahr 2020 wieder auf rund zwei Dritteln der Rebfläche im Land Pheromonampullen ausgebracht worden. Hierdurch könne auf Insektizide verzichtet und Nützlinge geschont werden. Das Pheromonverfahren werde jährlich mit rund 1,8 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert.
Vorsorge gegen Extremwitterungsereignisse
„Eine Herausforderung stellen die in den letzten Jahren zunehmenden Extremwitterungsereignisse dar, welche ganze Existenzen vernichten können. Unser im Jahr 2020 gestartetes Pilotprojekt ‚Förderung von Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau‘ hat die ursprünglichen Erwartungen im ersten Jahr deutlich übertroffen“, betonte Hauk. Mit dem Projekt werde die eigenbetriebliche Vorsorge von landwirtschaftlichen Betrieben gegen witterungsbedingte Risiken wie Starkfrost, Sturm und Starkregen unterstützt. Allein im Weinbau konnten rund 7.000 Hektar Anbaufläche von diesem Programm profitieren. Da auch ausgeprägte Trockenperioden zu enormen Schäden führen können, wurde zur Ergänzung des Förderangebotes vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein aus Landesmitteln finanziertes Programm zur Förderung überbetrieblicher Bewässerungsinfrastruktur gestartet. Auch setze sich das Land derzeit dafür ein, dass die Förderprogramme auch in der nächsten EU-Förderperiode 2024 – 2027 kontinuierlich weitergeführt werden. „Wir schaffen schon jetzt verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft“, so Minister Hauk.
Reform des Weinbezeichnungsrechts
Ein Thema, das die Weinbranche aktuell intensiv beschäftige, sei die Reform des deutschen Weinrechts. Nach einem längeren Entscheidungsprozess auf Bundesebene ist im Januar das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft getreten. In Kürze werde auch die Weinverordnung geändert, die aufbauend auf das Weingesetz die Details regelt. Gerade die geplanten Anpassungen im Weinbezeichnungsrecht wurden in der deutschen Weinbranche sehr intensiv und bisweilen kontrovers diskutiert. Ziel der Reform sei es, die Bedeutung der Herkunft der Weine stärker zu betonen. Es sei dem Land gelungen, die Belange der baden-württembergischen Weinbranche im laufenden Rechtsetzungsprozess vorzubringen. „Aus meiner Sicht gilt es jetzt, diese Reform des Bezeichnungsrechtes als Chance zu verstehen und die Vorteile, die sie bietet, zu nutzen“, erklärte Minister Hauk.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg