Die Weinbranche muss laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Chancen für Verbesserungen und Weiterentwicklungen besser erkennen und nutzen. In Zukunft sei ein einzelbetriebliches Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasse.
„Die Weinwirtschaft in Baden-Württemberg scheint auf den ersten Blick sehr gut aufgestellt zu sein. Ein wirtschaftlich sehr interessanter Absatzmarkt direkt vor der Haustür, leistungsfähige Betriebe mit gut ausgebildeten Entscheidungsträgern in den Bereichen Weinbau, Kellerwirtschaft und Vermarktung, eine herrliche Landschaft und verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Mitgliederversammlung des Badischen Weinbauverbandes am Donnerstag in Offenburg (Ortenaukreis).
„Trotzdem befindet sich die Weinbranche leider in einer schwierigen Situation. Durch den harten Wettbewerb auf den Märkten herrscht starke Konkurrenz, so dass die Erlössituation derzeit stagniert. Hinzu kommen witterungsbedingte Herausforderungen, wie die Frostschäden im Jahr 2017 oder die ausgeprägte Dürreperiode des letzten Jahres. Es gilt deshalb, Chancen für Verbesserungen und Weiterentwicklungen zu erkennen und zu nutzen“, betonte der Minister. In Zukunft sei ein einzelbetriebliches Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasse. Ad-hoc-Hilfen des Bundes oder des Landes bei witterungsbedingten Ernteausfällen könnten nur Ausnahmen sein.
„Die aktuellen Exportzahlen deutscher Weine und der Marktdruck im Inland zeigen, dass der Markt intensiver bearbeitet werden muss. Wir sind stolz und froh, dass es uns im Jahr 2018 gelungen ist, die Absatzfördermaßnahmen für den Binnenmarkt in Baden-Württemberg anbieten zu können“, so Hauk. Für beide Weinwerbezentralen im Land seien 2018 insgesamt rund 500.000 Euro EU-Mittel bewilligt und ausgezahlt worden. Die ‚Absatzförderung Binnenmarkt‘ hat zum Ziel, Verbraucher über den verantwortungsvollen Weinkonsum und über das neue Unionssystem der Herkunftsbezeichnung zu informieren.
Der Minister gab zu bedenken, dass eine Dachmarkenwerbung für den Badischen Wein auf freiwilliger Basis von zentraler Bedeutung sei. Ohne diese sei die Konkurrenzkraft badischer Weine auf den Märkten mittel- und langfristig massiv geschwächt. „Es nutzt aber nichts, Qualität mit hohem Aufwand zu produzieren und die Werbung für das Produkt zu vernachlässigen. Ohne eine Gebietsweinwerbung gestaltet sich eine strukturierte Kommunikation nach außen und eine positive Imagebildung erheblich schwieriger“, sagte der Minister.
Erhalt der landschaftsprägenden Steilst- oder Terrassenlagen
Ein weiteres Anliegen der Landesregierung sei der Erhalt der landschaftsprägenden, oft durch Trockenmauern abgestützte Steilst- oder Terrassenlagen. Da moderne Weinbautechnik nicht eingesetzt werden könne, bestehe dort die Gefahr, dass diese Weinberge aufgegeben werden. „Weil die bisherigen Fördermaßnahmen nicht ausreichen, haben wir in 2018 in Baden-Württemberg eine neue Staatsbeihilfe zur Unterstützung der Handarbeitslagen eingeführt“, so Peter Hauk. 2018 wurden landesweit 514 Anträge für insgesamt 309 Hektar Rebfläche gestellt.
Der Minister wies ferner darauf hin, dass das Landwirtschaftsministerium im letzten Jahr den Badischen Weinbauverband e. V. als Schutzgemeinschaft für die geschützten Herkunftsbezeichnungen für Weine aus Baden anerkannt habe. Es sei nun in der Verantwortung der Weinbranche, die Außengrenzen der Weinbaugebiete und die Qualitätsregeln festzulegen. Diese Aufgabe habe bislang das Land übernommen. „Hierdurch kann die Weinbranche die Chancen für den Weinbau in Baden herausarbeiten und effizient nutzen“, sagte Minister Hauk.