Das Kabinett hat eine Änderung des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Mit der Anpassung an das Bundesrecht leistet das Land auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Rechtsklarheit.
Der Ministerrat hat in der Sitzung am 9. Mai 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Es geht um eine Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene und die jetzt auf Landesebene folgenden Anpassungen, um Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierungen.
Dazu sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Nachgang der Kabinettssitzung:
„Mit den Änderungen im Stiftungsgesetz vermeiden wir Verwaltungsaufwand und sorgen für Bürokratieabbau. Nach einer neuen Vorschrift können etwa Stiftungsbehörden von einer Prüfung der Jahresrechnung absehen, sofern eine solche bereits professionell stattgefunden hat – beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig sorgen wir mit punktuellen Änderungen des bisher geltenden Stiftungsgesetzes für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Vorschriften, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben, werden optimiert. Dies betrifft insbesondere den Regelungsbereich der Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus greifen wir bei den Änderungen auch bestehende Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung auf. Unserem Landesrecht sollen Konstellationen für jegliche Rechtsunsicherheit entzogen werden. Somit ist die umfassende Anpassung unseres Stiftungsrechts an das Bundesrecht auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“