Die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG darf nicht mehr als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen im Land tätig sein.
Das Verkehrsministerium hat einem Anbieter für hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen mit Bescheid vom 28. Januar 2020 die Anerkennung entzogen. Ab sofort darf die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG nicht mehr als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb zur Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Gebiet des Landes tätig sein.
Die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG darf somit ab sofort in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach Paragraph 29 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mehr durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Vorausgegangen war ein Anhörungsverfahren. Die GTS hat nunmehr die Möglichkeit, gegen den Widerruf ihrer Anerkennung zu klagen. Der Entzug der Erlaubnis wurde jedoch mit Sofortvollzug angeordnet. Bis eine Entscheidung des Gerichts hierzu ergeht, hat die GTS diese hoheitliche Tätigkeit für das Land einzustellen.