Verbraucherschutz

Mehr Verbraucherschutz in der digitalen Welt

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Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)

Verbraucherminister Peter Hauk hat auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Dresden einen besseren Schutz vor automatisch verlängerten Verträgen und vor den Tücken der digitalen Welt sowie eine Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung gefordert und hierfür einstimmig Zustimmung erhalten.

Verbraucherminister Peter Hauk hat auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 26. bis 28. April 2017 in Dresden einen besseren Schutz vor automatisch verlängerten Verträgen und vor den Tücken der digitalen Welt, wie etwa der Intransparenz von Algorithmen, der Nutzung von Daten als Bezahlmethode und dem Geoblocking, sowie eine Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung gefordert und hierfür unter den Mitgliedern der VSMK einstimmig Zustimmung erhalten.

„Die Welt geht online und das birgt immer mehr Gefahren und Fallen für Verbraucher. Deshalb brauchen wir mehr Aufklärung und Schutz derer, die sich täglich im Netz bewegen. Die Bundesregierung ist jetzt gefragt, die Beschlüsse der Verbraucherministerkonferenz, die auf Initiative Baden-Württembergs gefasst wurden, zu prüfen und umzusetzen“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Dresden.

Hinweispflicht auf Kündigungsmöglichkeit

„Verträge, wie Zeitschriften-Abonnements oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, sind schnell geschlossen. Wenn diese allerdings nicht mehr zur Lebenssituation passen, hilft nur eine fristgerechte Kündigung. Hiermit kann es jedoch Probleme geben. Etwa wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigungsfristen nicht hinreichend bewusst sind oder diese vom Unternehmen nicht transparent angegeben wurde“, erklärte der Verbraucherminister. Die Anzahl an Verbraucherbeschwerden wegen ungewollt verlängerter Abonnements jeder Art sei ungebrochen hoch. Abhilfe könne eine Hinweispflicht für Unternehmen auf die nächste Kündigungsmöglichkeit bei laufenden Verträgen schaffen. „Ein deutlicher Hinweis auf die bevorstehende Kündigungsmöglichkeit per Email, SMS oder - wenn es sich in zeitlicher Hinsicht anbietet - auf der aktuellen Monatsrechnung würde das Problem eindämmen“, betonte Peter Hauk.

Verwertungsgesellschaft Daten

„Bei scheinbar kostenlosen Angeboten, wie zum Beispiel der Nutzung sozialer Netzwerke, tritt an Stelle einer Bezahlung in Geld oft die Zustimmung zur Datenverarbeitung. Was anschließend mit den Daten passiert, bleibt für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher verborgen. Dabei stellen personenbezogene Daten für Anbieter Handelsgüter von erheblichem Marktwert dar. Durch die Zusammenführung und Auswertung verschiedener Datensätze können neue Erkenntnisse gewonnen und der Marktwert eines Datensatzes erheblich gesteigert werden“, erklärte der Verbraucherminister. Der monetäre Wert eines Datensatzes könne für ein Unternehmen somit ungleich höher sein, als der Wert der Leistung, die der Verbraucher für die Preisgabe dieser Daten erhalte. Es erscheine wirtschaftlich gerechtfertigt, Verbraucherinnen und Verbraucher am monetären Wert ihrer Daten teilhaben zu lassen. „Daten sollten eigentumsähnlich behandelt und ihre Nutzung vergütet werden. Um dies praktisch umzusetzen, sollte eine Verwertungsgesellschaft Daten geschaffen werden“, so Minister Hauk weiter.

Algorithmen-TÜV

„In der digitalen Welt entscheiden vermehrt Algorithmen darüber, wer was wann zu welchem Preis einkaufen kann, wer bestimmte Informationen und wer welche Tarife erhält. Dadurch beeinflussen und begrenzen Algorithmen in erheblichem Maße nicht nur die Wahrnehmung und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern verknüpfen die digitalen Daten einer Person, analysieren diese und erstellen daraus Schlussfolgerungen“, stellte Peter Hauk dar. Der Einsatz von Algorithmen könne zu einer (wirtschaftlichen) Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen sowie allgemein zu handfesten Nachteilen für Verbraucher führen. Beispiel hierfür könnten personalisierte Preise sein, die zu einer systematischen preislichen Ungleichbehandlung führen könnten. „Algorithmen müssen insbesondere den Vorgaben des Verbraucherrechts und des Anti-Diskriminierungsrechts entsprechen. Die Ergebnisse der Algorithmen müssen transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Hierfür ist die Einrichtung und Ausgestaltung einer Kontrollinstanz für Algorithmen zu prüfen“, forderte der Verbraucherminister.

Geoblocking-Verordnung verbraucherfreundlich ausgestalten

„Ich begrüße das allgemeine Ziel des EU-Verordnungsentwurfes zum Geoblocking. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im Internet einen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt erhalten. Diskriminierungen, die auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung der Kunden basieren, müssen verhindert werden. Damit diese Ziele tatsächlich erreicht werden können, müssen allerdings mehr verbraucherschützende Aspekte in die Verordnung gegen das Geoblocking aufgenommen werden“, so Peter Hauk.

Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung

„Immer mehr Mahlzeiten werden außer Haus verzehrt. Neben dem Bereich der Verpflegung in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sind auch die Betriebsverpflegung und die Klinik- und Heimverpflegung wichtige Ansatzpunkte für eine nachhaltige Verhältnisprävention hin zu einer ausgewogenen Ernährung der Bevölkerung in allen Lebenswelten“, erklärte Minister Hauk. Es sei deshalb wichtig, dass der Bund die Länder in allen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung auch finanziell unterstütze, um ein attraktives, gesundheitsförderliches und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einem hohen Anteil an regionalen Produkten sowie einheitlichen Qualitätsstandards zu verankern.

Weitere Informationen

Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder und des Bundes haben sich von Mittwoch bis Freitag (26. bis 28. April) in Dresden getroffen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachkonferenz für verbraucherpolitische Themen, auf der die zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie fand anlassbezogen zur BSE-Krise erstmals im Jahr 2001 statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung – unter damaligem Vorsitz von Baden-Württemberg – ins Leben gerufen.

Verbraucherschutzministerkonferenz

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