Das Land hat sich bei der Novellierung der Preisangabenverordnung für mehr Transparenz hinsichtlich der Verbraucherinformation eingesetzt. Wahrheit und Klarheit bei Preisangaben und -ermäßigungen sind Informationen, die das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte stärken.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Einkauf auf die Angaben der Preise vertrauen können, egal ob sie die Preise der Waren vergleichen wollen oder sich für Angebote mit Rabatt entscheiden. Daher hat sich Baden-Württemberg im Bundesrat und im zuständigen Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz bei der Novellierung der Preisangabenverordnung für mehr Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Verbraucherinformation stark gemacht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
In seiner vergangenen Sitzung hatte der Bundesrat der Novellierung der Preisangabenverordnung zugestimmt und auf gemeinsamen Antrag Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz die Entschließung gefasst, zu prüfen, ob zugunsten der Rechtssicherheit und für einen einheitlichen Vollzug die Vorschriften der Preisangabenverordnung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) künftig im Einklang stehen sollten.
Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Rabatt-Aktionen transparente Informationen über die Preisgestaltung haben und somit gestärkt werden. Noch immer verfahren viele Händler nach der Methode, den Preis für kurze Zeit in die Höhe zu ziehen, um ihn dann am Rabatt-Tag als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu bewerben. Aus meiner Sicht werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit dieser Praxis in die Irre geführt. Mit unserer Prüfbitte wollen wir ein Gleichlauf der Vorschriften herstellen und damit Rechtssicherheit schaffen“, erklärte Minister Hauk.
In diesem Zusammenhang sprach sich der Bundesrat – ebenfalls auf Initiative Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens – hinsichtlich der Einbindung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in die Überwachung bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung bei Finanzdienstleistungen, beispielsweise bei Werbung für Verbraucherdarlehen aus. „Die Überwachung der Preisangabenvorschriften im Finanzmarkt ist eine komplexe Materie. Dafür bedarf es Spezialkenntnisse, die gebündelt bei einer Behörde liegen sollten“, so Hauk.
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben und der Umsetzung nationaler Rechtsprechung befasste sich der Bundesrat am 8. Oktober mit der Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) (Drucksache 669/21) (PDF). Die Novelle wird zudem genutzt, die Systematik der Verordnung grundlegend zu überarbeiten und die Verständlichkeit und Lesbarkeit der Regelungsinhalte insgesamt zu verbessern.