Verbraucherschutz

Mehr Sicherheit im Netz

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Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Ob bei Bestellungen in Online-Shops oder beim Online-Banking: Immer wieder stellen sich Verbraucherinnen und Verbraucher die Frage, wie sicher ihre Daten vor Missbrauch sind – gerade auch, wenn in den Medien über Datenlecks und Datenklau berichtet wird.

„Einen hundertprozentigen Schutz davor, dass Daten in Internet von Kriminellen abgegriffen oder durch ein Datenleck in fremde Hände geraten, gibt es leider nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dies immer im Hinterkopf haben und es Betrügern so schwer wie möglich machen – beispielsweise durch den regelmäßigen Wechsel von Passwörtern“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihr Betriebssystem sowie die verwendete Software immer aktuell halten. Mit Updates können beispielsweise Sicherheitslücken geschlossen werden, die es Betrügern erst ermöglichen, Daten auszuspähen. Außerdem sollten sie einen Virenscanner im Einsatz haben, damit verdächtige Dateien sofort entdeckt werden“, sagte Hauk.

Mehr Sicherheit beim Online-Banking

In der Regel melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher für das Online-Banking mit einem Anmeldenamen und einer PIN – der persönlichen Identifikationsnummer – an. „Wie bei Passwörtern gilt auch hier: je mehr unterschiedliche Zeichenarten – zum Beispiel Ziffern, große und kleine Buchstaben, Satzzeichen – die Kennungen enthalten, desto schwerer sind sie zu knacken. Manche Banken bieten dabei mehr Gestaltungsspielraum, andere weniger“, erklärte der Verbraucherminister.

Für jede Transaktion beim Online-Banking muss eine Transaktionsnummer – die sogenannte TAN – eingegeben werden. Hier hängt die Sicherheit des Online-Bankings stark von dem Verfahren ab, das eine Bank einsetzt. TAN-Listen auf Papier oder das sogenannte iTAN-Verfahren, bei dem die TANs zusätzlich nummeriert sind, gelten inzwischen als unsicher, so der Minister. Deutlich schwerer hätten es Betrüger beim SMS-TAN-Verfahren und dem Chip-TAN-Verfahren. Beim SMS-TAN-Verfahren werden TANs für einzelne Transaktionen von der Bank per SMS auf das Mobiltelefon des Verbrauchers geschickt. Beim Chip-TAN-Verfahren erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einen speziellen TAN-Generator von ihrer Bank. Die TAN wird erzeugt, indem die Bankkarte in den Generator gesteckt und ein Überweisungsvorgang angestoßen wird. Eine andere Variante nutzt flackernde Grafiken, die auf der Webseite für das Online-Banking erzeugt und mit dem TAN-Generator gescannt werden müssen.

Für das neuere Push-TAN-Verfahren wird eine spezielle Smartphone-App benötigt, die TANs bei Bedarf direkt auf dem Smartphone generiert. „Als besonders sicher gelten Verfahren, die für das Online-Banking zwei unterschiedliche Geräte erfordern: Eines zum Erhalt der TAN und eines, auf dem die Transaktion eingegeben wird“, sagte Hauk. Verbraucherinnen und Verbrauchern, die TANs auf dem Smartphone per SMS oder per Push-TAN-App empfangen, empfahl er deshalb, für die Eingabe der Transaktion ein weitere Gerät zu nutzen. Andernfalls könnten Betrüger beide Angaben abfangen.

Schutz vor Phishing

Online-Transaktionen können durch sogenanntes Phishing ausgespäht werden. „Beim sogenannten Phishing versenden die Betrüger E-Mails, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert werden, geheime Daten wie PIN und TAN für das Online-Banking, Kreditkartennummern oder Zugangsdaten zu weiteren Bezahlsystemen in ein Webformular einzugeben. Als Vorwand werden häufig Aktualisierungen oder Sicherheitsprüfungen genannt. Meist wird den Betroffenen vorgetäuscht, dass sie bei Nichtbefolgen der Eingabeaufforderung keinen Zugang mehr zu ihrem Konto hätten“, erklärte der Minister. Das Webformular, in das die Zugangsdaten eingegeben werden sollen, sähe der gewohnten Eingabemaske der eigenen Bank oder des Zahlungsdienstes meist täuschend ähnlich, warnte Hauk. Es handele sich bei Phishing jedoch um eine Fälschung. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten stets daran denken, dass seriöse Banken und Zahlungsdienste ihre Kundinnen und Kunden niemals per E-Mail auffordern, Daten wie PIN und TAN einzugeben. Auf keinen Fall sollten Betroffene der Aufforderung nachkommen, auf Links aus solchen Nachrichten zu klicken und ihre Daten einzugeben“, so Hauk.

Der Minister riet den Verbraucherinnen und Verbraucher im Zweifelsfall – wenn eine E-Mail täuschend echt aussehe – bei der Bank nachzufragen beziehungsweise diese als möglichen Phishing-Versuch der Bank zu melden. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich auch von vermeintlichen Rechtsanwalts- oder Inkasso-Aufforderungen per E-Mail nicht einschüchtern lassen, bei denen es um angeblich nicht beglichene Rechnungen bei Unternehmen geht. Auch in solchen Fällen wird oft versucht, Schadsoftware auf den Computer zu spielen, die diesen ausspäht und Daten an die Kriminellen übermittelt. Die Schadsoftware ist meist in einer im Anhang enthaltenen Datei versteckt, der als Rechnung oder Mahnung deklariert wird“, warnte der Minister.

Persönliche Daten schützen

Der Verbraucherminister betonte, dass ein sparsamer Umgang mit persönlichen Daten vor vielen Risiken im Internet schützen könne. Das gelte auch bei Online-Händlern: Persönliche Daten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nur angeben, wenn sie wirklich etwas kaufen wollen und die Daten dafür notwendig sind.

Datensparsamkeit könne aber auch darin bestehen, nur solche Zahlungsarten zu nutzen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst wenige Bankdaten preisgeben müssen. Hierzu zählten vor allem der Kauf auf Rechnung und der Kauf per Nachnahme, so Hauk. Eine weitere datensparsame Zahlungsart im Internet sei das Bezahlen mit speziellen Guthaben- oder Prepaid-Karten, die zum Beispiel an Tankstellen, Kiosken oder in Supermärkten in verschiedenen Preisstufen gekauft werden können.

„Müssen bei Bestellungen im Internet oder beim Online-Banking persönliche Daten auf Webseiten angegeben werden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine verschlüsselte Datenverbindung achten. Nur dann sind die Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt“, sagte der Minister. Eine solche Verbindung sei daran zu erkennen, dass in der Adresszeile des Browsers statt „http://“ ein „https://“ sowie ein kleines Vorhängeschloss-Symbol zu sehen seien.

„Wenn Datenlecks und Datendiebstähle – beispielsweise bei einem E-Mail-Anbieter – bekannt werden, ist es wichtig, dass die Nutzerinnen und Nutzer sofort ihr Passwort und auch die möglicherweise hinterlegten Sicherheitsfragen ändern. Damit nicht ein gehacktes Passwort der Schlüssel zu weiteren Internetanwendungen ist, ist es außerdem wichtig, dass für jede Online-Anwendung ein separates Passwort verwendet wird“, erklärte Verbraucherminister Hauk.

Bei den Passwörtern sei wichtig, dass diese keinen Bezug zu persönlichen Informationen – wie eigener Vorname oder Geburtstag eines Kindes – hätten und nicht im Wörterbuch stehen würden. „Ein sicheres Passwort setzt sich aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Zeichen zusammen“, sagte Hauk.

Verbrauchertipps zum sicheren Einkaufen und Bezahlen im Internet

  • Bei der Anmeldung zum Online-Banking sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen sicheren Anmeldenamen und eine sichere PIN wählen. Je mehr unterschiedliche Zeichenarten – Ziffern, Buchstaben, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen – die Kennung enthält, desto sicherer ist sie.
  • Das SMS-TAN-Verfahren sowie das Chip-TAN-Verfahren gelten als weitgehend sicher. Wer TANs auf dem Smartphone per SMS empfängt oder per Push-TAN-App generiert, sollte dasselbe Gerät nicht auch für die eigentliche Transaktion, zum Beispiel im Webbrowser oder per Banking App, nutzen.
  • Seriöse Banken, Zahlungsdienste und Online-Shops fordern ihre Kundinnen und Kunden niemals per E-Mail auf, Daten wie PIN und TAN in ein Online-Formular auf einer Internetseite einzugeben. Solche Aufforderungen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher stets ignorieren. Links aus solchen Nachrichten sollten niemals angeklickt werden. Im Zweifel hilft eine telefonische Nachfrage beim vermeintlichen Absender.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten persönliche Daten nur dann gegenüber Online-Händlern angeben, wenn sie wirklich etwas kaufen möchten und die Daten für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind. Wenn möglich, sollte für Bestellungen auf Webseiten ein Gast-Zugang ohne Registrierung genutzt werden.
  • Bei der Angabe persönlicher Daten auf Webseiten, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine verschlüsselte Datenverbindung achten. Eine solche Verbindung ist an der Zeichenfolge „https://“ in der Adresszeile des Browsers und gegebenenfalls einem kleinen Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
  • Wer regelmäßig seine Kontoauszüge für Girokonten, Kreditkarten und Zahlungsdienste überprüft, kann unbefugte Abbuchungen rechtzeitig erkennen und gegebenenfalls rückgängig machen. Im Schadensfall sollten Betroffene ihr Passwort oder ihre PIN so schnell wie möglich ändern und sich umgehend bei der Bankmelden.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten einen Virenscanner nutzen und ihr Betriebssystem sowie die verwendete Software immer aktuell halten. Mit Updates können beispielsweise Sicherheitslücken geschlossen werden, die es Betrügern erst ermöglichen, Daten auszuspähen.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf sichere Passwörter setzen und für jede Online-Anwendung – E-Mail-Account, soziales Netzwerk usw. – ein eigenes Passwort verwenden.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

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