Die Umweltministerkonferenz fordert auf Antrag Baden-Württembergs mehr Bundesmittel für den Hochwasserschutz. Angesichts der Folgekosten von Überschwemmungen lohnen sich Investitionen in Hochwasserschutz immer.
Auf Antrag Baden-Württembergs fordert die Umweltministerkonferenz den Bund auf, Kürzungen bei Bundesmitteln für den Hochwasserschutz zurückzunehmen. Bisher hat der Bund den Ländern für diesen Zweck jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes sollen diese Mittel 2025 auf 50 Millionen Euro reduziert werden. Für 2024 sind die Mittel noch in voller Höhe durch Haushaltsreste gesichert.
Umweltministerin Thekla Walker sagte: „Wir haben in den vergangenen Tagen erleben müssen, was Hochwasser und Starkregen anrichten, wenn der Schutz nicht ausreicht. Die Erderwärmung macht solche Wettereignisse wahrscheinlicher und auch ihre Wucht wird zunehmen. Investitionen in Dämme, renaturierte Ufer und Rückhaltebecken lohnen sich immer. Die Folgeschäden von Einsparungen an dieser Stelle wären weitaus größer. Ich appelliere daher an Bundesfinanzminister Lindner, dem Haushalt die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Hochwasserschutz ist die Elementarversicherung unserer Gesellschaft gegen Naturkatastrophen.“
Nationales Hochwasserschutzprogramm
Baden-Württemberg hat seit Bestehen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms 2015 insgesamt 129,7 Millionen Euro an Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur + Küstenschutz (GAK) abgerufen. Die eigenen Ausgaben für den Hochwasserschutz liegen aktuell bei 115 Millionen Euro jährlich. Die Bundesmittel werden hauptsächlich für den Bau der Rückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms (IRP) und für Dammrückverlegungsmaßnahmen verwendet.
Thekla Walker betonte: „Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund muss die Finanzierung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms bedarfsgerecht und vor allem langfristig sicherstellen. Der Bedarf wird wachsen.“
Als Folge aus den aktuellen Hochwassern halten die Umweltministerinnen und -minister es zudem für notwendig, Planungsträger für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten zu sensibilisieren.