Ein Maßnahmenpaket zur Lehrergewinnung soll den gegenwärtigen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in bestimmten Bereichen deutlich reduzieren. Das Paket umfasst die Verbesserung der vorhandenen Ressourcen, Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrer sowie eine Flexibilisierung der Lehrereinstellung.
Kultusministerin Susanne Eisenmann hat ein Maßnahmenpaket zur Lehrergewinnung vorgestellt, das den gegenwärtigen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in bestimmten Bereichen deutlich reduzieren soll. Das Paket umfasst die Verbesserung der vorhandenen Ressourcen, Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrer sowie eine Flexibilisierung der Lehrereinstellung. Sofortmaßnahmen, die eine stabile Unterrichtsversorgung bereits für das kommende Schuljahr sichern sollen, gehören dazu ebenso wie strukturelle Anpassungen. „Gegenwärtig besteht die Herausforderung darin, unter den Bedingungen eines Bewerbermangels einerseits und neuer bildungspolitischer Herausforderungen andererseits eine stabile Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Deshalb haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die bestehenden Engpässe bekämpft und zukünftige rechtzeitig vermeiden soll“, so die Kultusministerin.
Aktuelle Situation
Der aktuell bestehende besondere Einstellungsbedarf ergibt sich vor allem aus einer überproportional hohen Pensionierungswelle, die gegenwärtig ihre Spitze erreicht und noch die nächsten drei bis vier Jahre spürbar sein wird. Gleichzeitig werden zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben neue Stellen benötigt: Die Landesregierung hat für den Ausbau der Ganztagsschule und der Inklusion, für die Erweiterung der Stundentafel für die Fächer Deutsch und Mathematik in den Grundschulen, die Einführung des Aufbaukurses Informatik sowie zur Stärkung der Realschulen allein zum kommenden Schuljahr rund 740 zusätzliche Stellen geschaffen. Hinzu kommt, dass die Schülerzahlen an den Grundschulen entgegen bisherigen Prognosen seit 2015 wieder ansteigen, was dort mittelfristig auch einen steigenden Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern zur Folge haben wird. Darüber hinaus hat sich mit der Zuwanderung und der Herausforderung der Integration ein erheblicher Mehrbedarf an Lehrkräften ergeben.
Dem gestiegenen Bedarf steht eine geringere Zahl von Neubewerbern gegenüber. Verschärfend wirkt in dieser Situation die Umstellung der Lehramtsstudiengänge im Jahr 2011, als das Verbundlehramt für die Grund- und Hauptschule in zwei separate Studiengänge für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I umgewandelt wurde. Die dadurch bedingte Verlängerung der Studienzeit des neuen Grundschullehramts von sechs auf acht Semester hat zur Folge, dass dieses Jahr ein ganzer Jahrgang an Absolventen ausbleibt und sich damit rund 400 Neubewerber weniger auf dem Arbeitsmarkt befinden als üblich.
„Aus diesen vielfältigen Gründen ist eine angespannte Lage besonders bei den Grundschulen, den beruflichen Schulen und der Sonderpädagogik entstanden“, fasst Kultusministerin Eisenmann die aktuelle Situation zusammen. „In diesen Bereichen stehen strukturell weniger Bewerber als Stellen zur Verfügung. Dagegen besteht an den Werkrealschulen und besonders bei den Gymnasien ein Bewerberüberhang.“
Bereits eingeleitete und sofortige Maßnahmen
Zu den Sofortmaßnahmen, die die Unterrichtsversorgung in den Mangelbereichen schon ab dem Schuljahr 2017/18 wirksam stabilisieren sollen, gehört die Aktivierung beurlaubter, teilzeitbeschäftigter und pensionierter Lehrkräfte sowie angehender Pensionäre und anderweitig qualifizierten Personals:
- Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitbeschäftigte Lehrer wurden gebeten, den Umfang ihres Teilzeitdeputats zu erhöhen. Durch diese im Einzelfall zwar geringen, in der Summe aber sehr wirksamen Erhöhungen konnten bereits im laufenden Schuljahr örtliche Engpässe behoben werden: Rund 140 nicht besetzte Lehrerstellen wurden durch Teilzeiterhöhungen kompensiert. Die Möglichkeit zur Erhöhung der Teilzeit besteht auch während des Schuljahrs und wirkt sich positiv auf die Berechnung der Pensionsbezüge aus.
- Künftig werden Anträge auf Teilzeit, auf deren Genehmigung kein Rechtsanspruch besteht, in jedem Einzelfall durch die Schulaufsicht kritisch geprüft. Gegebenenfalls können Teilzeitbeschäftigungen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung – und damit aus dienstlichen Gründen – auf ein Mindestmaß an Unterrichtsverpflichtung (beispielsweise 65 Prozent eines vollen Deputats) angehoben werden. Insgesamt lassen sich auf diese Weise im Grundschulbereich rechnerisch bis zu 90 zusätzliche Deputate gewinnen.
- Öffnung der Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre: Die Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre wird für die Mangelbereiche geöffnet. Nachdem Pensionäre im Bereich der Flüchtlingsbeschulung bereits bisher über die Hinzuverdienstgrenze hinaus arbeiten konnten, besteht diese Möglichkeit ab sofort auch an Grundschulen, den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie regional an den übrigen weiterführenden Schularten und fächerspezifisch an den Gymnasien. Das Kultusministerium rechnet damit, dass durch diese Möglichkeit rund 80 Deputate gewonnen werden können.
- Hinausschieben der Altersgrenze für angehende Pensionäre: Angehende Pensionäre können ihren Eintritt in den Ruhestand aufschieben. Die Altersgrenze kann dafür auf Antrag des Lehrers vom regulären 66. Lebensjahr bis zum 69. Lebensjahr erhöht werden – was sich gerade bei Lehrkräften, die über längere Zeit teilzeitbeschäftigt waren, positiv auf die Pensionsbezüge auswirkt. Lehrer, die den Höchstsatz bereits erreicht haben, erhalten in jedem Monat, den sie freiwillig weiterarbeiten, einen Zuschlag von zehn Prozent ihrer Bezüge. Bereits jetzt machen rund 200 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das Kultusministerium geht davon aus, dass sich diese Personengruppe um zehn Prozent (20 Personen) steigern lässt.
- Einsatz angehender Lehrerinnen und Lehrer: Studierende der Pädagogischen Hochschulen können die Zeit zwischen ihrer Abschlussprüfung und dem Beginn ihres Vorbereitungsdienstes mit einem Vertretungsvertrag überbrücken und so zusätzliche Praxiserfahrung sammeln.
Ebenso können Lehramtsanwärter nach Abschluss ihrer Prüfungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Vertretungsunterricht übernehmen. Bislang ist das nur an der Ausbildungsschule möglich; künftig soll diese Option auch auf andere Schulen mit entsprechendem Bedarf ausgeweitet werden.
- Bindung von VKL-/VABO-Lehrkräften: Die rund 600 Personen ohne formale Lehrbefähigung, die während der Flüchtlingsaufnahme Unterricht in Vorbereitungsklassen (VKL) und VABO-Klassen erteilt haben, haben in Bedarfsregionen bereits das Angebot für eine Folgebeschäftigung im nächsten Schuljahr erhalten. Auf diese Weise können etwa 340 erfahrene und teils entsprechend fortgebildete Lehrkräfte im Schuldienst gehalten werden.
- Rückkehr aus Beurlaubung: In Regionen mit besonderem Bedarf werden aktuell beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer gebeten, vorzeitig aus der Beurlaubung zurückzukehren oder Vertretungen zu übernehmen.
- Befristeter Einsatz sogenannter Ein-Fach-Lehrkräften: Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für lediglich ein Fach – z. B. nach einer Ausbildung an Musik-, Kunst- oder Sporthochschulen – werden für befristete Einsätze geworben.
Qualifizierung von Bewerbern des Gymnasiallehramts für Grundschulen
Vor dem Hintergrund der ungleichmäßigen Bewerberlage an den verschiedenen Schularten wird Bewerbern für das Gymnasiallehramt – wo ein Bewerberüberhang besteht – ab sofort die Beschäftigung an einer Grundschule angeboten. Dazu hat das Kultusministerium eine Qualifizierungsmaßnahme entwickelt, die parallel zum Einsatz an einer Grundschule ab dem Schuljahr 2017/18 absolviert werden kann. Etwa 800 infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber wurden über diese Möglichkeit informiert. Für das Angebot ist eine beträchtliche Nachfrage erkennbar: Mehr als 100 Bewerber haben bereits ihr Interesse bekundet. Ihnen wird auf diese Weise die Beschäftigung an einer Grundschule und damit eine unbefristete Stelle angeboten, ohne dass sie auf die Möglichkeit eines späteren Einsatzes an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Schulen verzichten müssen. Die Bewerbung auf entsprechende Stellen bleibt weiterhin möglich.
„Der Einsatz von Gymnasiallehrern an Grundschulen bietet beiden Seiten eine gute Perspektive“, erklärt Kultusministerin Eisenmann. „Die Schüler profitieren von den fachlich gut ausgebildeten Gymnasiallehrern, besonders beim Fremdsprachenunterricht und in den Grundfähigkeiten Rechnen, Lesen und Schreiben. Die Gymnasiallehrer wiederum erhalten nach erfolgreicher Qualifizierung eine unbefristete Stelle und können wichtige Erfahrungen in der Unterrichtspraxis sammeln. Nicht zuletzt sollen sie damit auch ihre Chancen für eine spätere Einstellung am Gymnasium verbessern können“, so Eisenmann.
Die Qualifizierungsmaßnahme findet berufsbegleitend an den Grundschulseminaren statt. Voraussetzung dafür ist eine Lehrbefähigung in zwei Fächern der Grundschule – wobei Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Gemeinschaftskunde und Geographie als Sachunterricht gelten. Möglich wäre also beispielsweise die Kombination Deutsch und Geschichte, für die es derzeit an den Gymnasien deutlich mehr Bewerber als Stellen gibt.
Quereinstieg in den beruflichen Schulen
In den beruflichen Schulen haben sich Wege des Quereinstiegs bewährt. Bereits in der Vergangenheit wurden bei Bedarf die Möglichkeit des Seiteneinstiegs in den Vorbereitungsdienst oder des Direkteinstiegs in den Schuldienst genutzt. Bei der letztjährigen Lehrereinstellung konnten über diese Möglichkeit 150 Direkteinsteiger für den Schuldienst gewonnen werden.
Abordnungen
Im Zuge der anstehenden Neuausrichtung des Systems der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wird die Fremdevaluation an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen ab dem Schuljahr 2017/18 ausgesetzt. Damit entfällt die Aufgabe der ans Landesinstitut für Schulentwicklung abgeordneten Fremdevaluatoren, die schon im kommenden Schuljahr für den Unterricht zur Verfügung stehen. Von diesen etwa 70 Stellen entfällt etwa die Hälfte auf die Grund- und Haupt-/Werk-realschulen.
Die Zahl der Abordnungen ist auch Gegenstand der aktuellen Beratungen über den Doppelhaushalt 2018/19. Ziel ist, möglichst viele dieser unter anderem für Verwaltungsaufgaben abgeordneten Stellen wieder in die Unterrichtsversorgung zurückzuführen. Als Beginn dieser Maßnahme werden ab dem Schuljahr 2018/19 rund 200 Abordnungen wieder für den Unterricht zur Verfügung stehen.
Flexibilisierung des Einstellungsverfahrens
Über die genannten Maßnahmen hinaus wurden die Abläufe beim Einstellungsverfahren verbessert. Schon für das laufende Einstellungsverfahren war es den Schulen in Engpassregionen möglich, bis zu 100 Prozent der zu besetzenden Stellen vorab (im Dezember 2016) auszuschreiben. Baden-Württemberg hat damit bereits zehn Monate vor Beginn des Schuljahres – so früh wie kein anderes Bundesland – feste Einstellungszusagen vergeben.
Dieses Verfahren gibt sowohl den Schulen als auch den Bewerbern Planungssicherheit und soll deshalb verstetigt werden. Dazu sollen künftig auch während des Schuljahres feste Stellenausschreibungen möglich werden, was besonders den Direkteinstieg in den beruflichen Schulen erheblich erleichtern wird. Weiterhin können Bewerber auch über das Ende der Bewerbungsfrist des Hauptverfahrens hinaus (31. März) berücksichtigt werden. Absolventen aus anderen Bundesländern nehmen in diesem Jahr erstmals auch auf der Basis vorläufiger Bescheinigungen am Bewerbungsverfahren teil und können somit gegebenenfalls ein Jahr früher berücksichtigt werden (bislang war dies erst nach Vorliegen des 2. Staatsexamens möglich).
Darüber hinaus ist die Steuerung der Lehrereinstellung bereits im laufenden Einstellungsverfahren durch einen Ausgleich der Stellenkontingente zwischen den Regierungspräsidien, wo die Bedarfslage zum Teil stark variiert, verbessert worden. Außerdem wurde die Versorgung an Grundschulen, die im Verbund mit Haupt-/Werkreal- oder Gemeinschaftsschulen bestehen, durch schulinterne Umschichtungen gestärkt.
Mittel- und langfristige Maßnahmen
- Haupt- und Werkrealschulkräfte, die bereits jetzt oder künftig an SBBZ eingesetzt werden: Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Schülerzahlen an Haupt- und Werkrealschulen werden künftig vermehrt Haupt- und Werkrealschullehrkräfte an SBBZ eingesetzt. Für etwa 800 Haupt- und Werkrealschullehrer, die bereits jetzt ohne sonderpädagogische Ausbildung an SBBZ unterrichten, wird in den nächsten vier Schuljahren ein weiterqualifizierender Lehrgang angeboten. Die Maßnahme beginnt im ersten Schulhalbjahr 2017/18.
Um Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die gegenwärtig noch an HWRS, jedoch perspektivisch an SBBZ eingesetzt werden, sonderpädagogisch weiterzuqualifizieren, wird ab dem Wintersemester 2018/19 ein modifiziertes Aufbaustudium an den pädagogischen Hochschulen angeboten. Dadurch werden in den kommenden Jahren insgesamt 400 Haupt- und Werkrealschullehrkräfte für einen Einsatz an SBBZ qualifiziert. Beide Maßnahmen sollen für eine Entspannung der Situation im Bereich der Sonderpädagogik sorgen. - Vermehrter Einsatz von Lehramtsanwärtern in Mangelregionen: Da besonders im ländlichen Raum ein Mangel besteht, sollen Lehramtsanwärter (Referendare) künftig vermehrt dort eingesetzt werden. Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung werden dafür gezielt mit ländlicheren Ausbildungsschulen zusammenarbeiten. Diese Maßnahme kann sich nicht nur für die Dauer der Ausbildungszeit positiv auf die Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum auswirken, sondern zugleich die Bereitschaft der Bewerber erhöhen, dort zu bleiben.
- Laufbahnzugang für Lehrkräfte aus Drittstaaten: Lehrkräften aus Nicht-EU-Staaten, deren Ausbildung bislang nicht umfassend anerkannt wurde, soll der Zugang zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis ermöglicht werden. Diese Maßnahme greift voraussichtlich zum nächsten Einstellungsverfahren.
- Effizientere Steuerung des Lehrerbedarfs: Lehrerzuweisung und Klassenbildung erfolgen im Austausch zwischen Schulaufsicht und einzelnen Schulen zukünftig deutlich verbindlicher. So wird es verpflichtende qualifizierte Planungsgespräche zwischen Schulleitungen und Schulverwaltung geben, um auf die jeweilige Vor-Ort-Situation passgenau einzugehen. Mit Blick auf die Klassenbildung wird die Schulverwaltung künftig verstärkt darauf achten, dass die Zuweisung der benötigten Lehrerstellen bedarfsorientiert erfolgt.
Ergänzend wird die Schulaufsicht zur Bewältigung des Bewerbermangels und zur besseren Gesamtsteuerung auch verstärkt Abordnungen und Versetzungen vornehmen. Dabei müssen sogenannte Versetzungsketten, also die Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern in mehreren Zügen von gut versorgten Regionen in schlechter versorgte Bereiche, auch über die Grenzen der Schulamtsbezirke und der Regierungsbezirke hinaus, gezielt durchgeführt werden. Um die Unterrichtsversorgung im ganzen Land sicherzustellen, muss die Schulverwaltung für einen Ausgleich zwischen den Regionen sorgen.
- Vorausschauende Bedarfs- und Einstellungsplanung: Um künftigen Engpässen rechtzeitig zu begegnen, soll die Bedarfs- und Einstellungsplanung, die das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium vornimmt, weitsichtiger gestaltet werden. Die entsprechenden Gespräche werden künftig auf der Basis einer Langzeitbetrachtung stattfinden, die einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren in den Blick nimmt. Hier gilt es zunächst, die nächste Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten und gegebenenfalls mit der Anpassung der Studienanfängerkapazitäten zu reagieren.
Kultusministerin Eisenmann verspricht sich durch den vorgelegten Maßnahmenkatalog sowohl die Stabilisierung der Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr als auch eine langfristige Verbesserung der Lehrerversorgung. Dazu müsse auch der unter der Annahme sinkender Schülerzahlen geplante Abbau von Lehrerstellen bis 2020 entfallen. „Dieser Abbau beruht auf einer Fehlannahme. Die Prognose für die Entwicklung der Schülerzahlen wurde inzwischen korrigiert. Es ist nur folgerichtig, nun auch vom vorgesehenen Abbau wegzukommen“, so Eisenmann.
Aktuelle Stellenausschreibungen
Aktuelle Stellenausschreibungen werden auf Lehrer online veröffentlicht. Hier gibt es auch Informationen rund um die Einstellung sowie die Möglichkeit, sich in den Vertretungspool Online (VPO) einzutragen. Mit der Eintragung dort besteht die Möglichkeit, sich auf Vertretungsstellen zu bewerben, die auf diesem Portal ganzjährig als befristete Beschäftigungen ausgeschrieben sind.