Minister Peter Hauk hat ein Maßnahmenpaket für Schlachthöfe angekündigt. Hintergrund sind Bilder aus dem Schlachthof Biberach, die sich nicht mit den rechtlichen Vorgaben für eine tierschutzgerechte Schlachtung decken. Bis zur Klärung der Vorfälle wird der Schlachthof vorläufig geschlossen.
„Die Bilder aus einem Schlachtbetrieb in Biberach, die wir seit gestern Abend aus den Medien kennen, decken sich nicht mit den rechtlichen Vorgaben für eine tierschutzgerechte Schlachtung. Bis zur Klärung der Frage, wie es zu solch untragbaren Szenen kommen konnte, dürfen an dem betroffenen Schlachthof keine Tiere mehr geschlachtet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die vorläufige Schließung hat der Minister heute in Abstimmung mit dem Landratsamt Biberach veranlasst.
Schlachthof Biberach vorläufig geschlossen
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Verantwortung des Schlachthofbetreibers und seinen Mitarbeitern sowie die Rolle des amtlichen Kontrollpersonals. „Die Schlachtstätte in Biberach war Teil unseres Schlachthofmonitorings aus dem Jahr 2018. Das Regierungspräsidium hatte damals von neun Mängeln berichtet, von denen zwischenzeitlich acht als erledigt gemeldet wurden. Offen war nach Aussage der Behörde lediglich noch der Punkt von fehlerhaften Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsgerät“, erklärte Minister Hauk. In den Fernsehbildern vom Dienstag sei offensichtliches und grobes menschliches Fehlverhalten zu sehen gewesen.
Das Regierungspräsidium hat am Montag eine unangekündigte Kontrolle, gemeinsam mit dem Veterinäramt Biberach durchgeführt, bei der neue Mängel aufgetreten sind. Auch dies ist Grundlage für die nun erfolgte vorläufige Schließung des Schlachthofs. Genauere Aufschlüsse seien durch das vollständige Filmmaterial zu erwarten, das den Behörden bislang jedoch noch nicht vorliege. Minister Hauk fordert SOKO Tierschutz auf, den Behörden umgehend das gesamte Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls wurde das Regierungspräsidium Tübingen gebeten, bei der Staatsanwaltschaft Amtshilfe bezüglich des Videomaterials zu erbitten.
Land setzt auf tierschutzgerechte und regionale Schlachtung
„Wir setzen in Baden-Württemberg auf eine tierschutzgerechte und regionale Schlachtung. Dazu brauchen wir Schlachthofbetreiber und Schlachthofmitarbeiter, die sich ihrer großen Verantwortung gegenüber den Schlachttieren bewusst sind und entsprechend tierschutzkonform handeln. Wir brauchen aber auch Kontrollpersonal vor Ort, dass die Vorgänge überwacht und bei Verstößen konsequent einschreitet und diese abstellt“, betonte Minister Hauk.
Hauk werde im Laufe dieser Woche das Gespräch mit den zuständigen Behörden im Land und der Schlachtbranche suchen. Ziel sei es, das Zusammenwirken der beteiligten Akteure vor Ort zu verbessern und den Tierschutz in den Schlachtbetrieben zu stärken. Zudem werde der Minister Ende dieser Woche einen Maßnahmenkatalog zum Thema Tierwohl in der Schlachtung und bei der Nutztierhaltung vorlegen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz