Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat in einer Videokonferenz die kommunalen Landesverbände und Vertreter von Land- und Stadtkreisen über die aktuelle Lage bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte und deren Familien informiert.
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat sich am Mittwoch, 1. September, in einer Videokonferenz mit den kommunalen Landesverbänden und Vertretern der kommunalen Seite über die Lage in Afghanistan und die Auswirkungen für Baden-Württemberg sowie über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme afghanischer Ortskräfte und deren Familien ausgetauscht.
Besondere Verantwortung für afghanische Ortskräfte
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagte: „Auch nach dem Ende der Evakuierungsflüge der Bundeswehr verfolgen wir mit großer Anteilnahme die Situation in Afghanistan. Wir tragen gegenüber den Frauen und Männern, die unsere Arbeit in Afghanistan in den vergangenen Jahren unterstützt haben und deshalb nun um Leib und Leben fürchten müssen, eine besondere Verantwortung. Wichtig ist nun, dass wir die Ankunft und Integration dieser Frauen und Männer mit ihren Kindern in Deutschland in enger Abstimmung zwischen Land und Kommunen nach Kräften unterstützen. Da jedenfalls bislang weniger Ortskräfte mit Familien als zunächst erwartet in Deutschland angekommen sind, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen, wie viele Menschen zu uns nach Baden-Württemberg kommen werden. Klar ist: Baden-Württemberg kommt seiner Aufnahmeverpflichtung uneingeschränkt nach. Wir sind uns in der Landesregierung einig, dass es nun zügig ein Bund-Länder-Treffen zum koordinierten weiteren Vorgehen geben soll.“
Ansprechpartner für die Stadt- und Landkreise
Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hatte sich zunächst vor zwei Wochen zu Beginn der Evakuierungsflüge mit einem Brief an den Städte- und Landkreistag sowie an Landräte und Oberbürgermeister gewandt und über Daten und Fakten, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, informiert. Migrationsstaatssekretär Lorek fungiert seitdem als spezieller Ansprechpartner für die Stadt- und Landkreise für Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme afghanischer Ortskräfte und deren Familien. Vor diesem Hintergrund war ihm die heutige Informationsveranstaltung ein Anliegen.
Bereits vor der Machtübernahme der Taliban hat Baden-Württemberg rund 300 afghanische Ortskräfte (inklusive deren Familienangehörigen) aufgenommen. Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik erfolgt nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt beispielsweise grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Seitens des Bundes wird geprüft, welche weiteren Personen neben den Ortskräften und deren Familien ebenfalls eine Aufnahmezusage nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können (beispielsweise Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten oder Medienschaffende).